Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
EmpCo: Erleichterung für bereits produzierte Waren beschlossen
Kurz vor Inkrafttreten der neuen Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gibt es eine wichtige Erleichterung für Unternehmen: Bereits hergestellte Produkte mit künftig unzulässigen Umweltaussagen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 26. September 2028 weiterverkauft werden. Das hat der Bundestag am 24. September beschlossen.
Wann dürfen Produkte weiterverkauft werden?
Ab dem 26. September 2026 gelten neue Vorgaben für die Werbung mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Für Unternehmen bedeutete dies bislang: Auch bereits produzierte oder im Handel befindliche Waren können betroffen sein, wenn sich darauf Umweltaussagen befinden, die nach den neuen Regelungen nicht mehr zulässig sind.
Der Bundestag hat nun kurzfristig eine Erleichterung beschlossen. Bereits hergestellte Produkte können bis zum 26. September 2028 weiter im Handel verbleiben, wenn ihre Vernichtung unverhältnismäßig beziehungsweise nicht nachhaltig wäre.
Eine Unverhältnismäßigkeit kann insbesondere vorliegen, wenn
- die Vernichtung der Produkte enorm hohe Kosten verursachen würde,
- die Rückholung bereits ausgelieferter Produkte aus dem Handel mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre oder
- das Unternehmen kein schweres Verschulden trifft.
Damit soll insbesondere verhindert werden, dass bereits hergestellte und grundsätzlich verkehrsfähige Waren allein aufgrund der neuen Anforderungen an Umweltaussagen vernichtet werden müssen.
Was Unternehmen jetzt beachten sollten
Die Erleichterung gilt für bereits hergestellte Produkte. Sie ist kein genereller Aufschub der neuen EmpCo-Regelungen. Unternehmen sollten ihre Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen daher weiterhin überprüfen und neue Produkte, Verpackungen sowie ihre Kommunikation, an die ab 26. September 2026 geltenden Anforderungen anpassen.
Welche Aussagen künftig betroffen sind und was Unternehmen bei Umweltwerbung, Nachhaltigkeitssiegeln und sogenannten Green Claims beachten müssen, haben wir auf unserer Themenseite zur EmpCo-Richtlinie zusammengefasst.