Neue EU-Richtlinie

Empowering Consumers for the Green Transition (EmpCo)

Mit der neuen EU-Richtlinie "Empowering Consumers for the Green Transition" (EmpCo) kommen auf Unternehmen ab 26. September 2026 Änderungen zu. Ziel der Richtlinie ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen zu schützen und gleichzeitig für mehr Transparenz im Wettbewerb zu sorgen.
Wie Sie rechtliche Risiken vermeiden und Nachhaltigkeit sicher kommunizieren, erfahren Sie in der Aufzeichnung des Webinars “Greenwashing ade: Was mit der neuen EMPCO Richtlinie zu beachten ist” der IHK Schwaben.

Strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen

Im Kern verschärft Empowering Consumers for the Green Transition (EmpCo) die Anforderungen an sogenannte Umwelt- und Nachhaltigkeitsclaims erheblich. Unternehmen dürfen künftig nur noch solche Aussagen verwenden, die klar, konkret und nachprüfbar sind. Pauschale Begriffe wie "umweltfreundlich", "nachhaltig" oder "klimaneutral" sind ohne belastbare Belege nicht mehr zulässig.
Auch der Kontext wird wichtiger: Aussagen zum gesamten Produkt sind nur erlaubt, wenn sie tatsächlich für das gesamte Produkt gelten, nicht nur für einzelne Bestandteile oder Prozesse.

Nachhaltigkeitssiegel im Fokus

Ein weiterer zentraler Punkt betrifft die Verwendung von Labels und Siegeln. Zukünftig dürfen diese nur noch eingesetzt werden, wenn sie auf anerkannten Zertifizierungssystemen basieren oder staatlich geregelt sind. Eigene oder nicht nachvollziehbare Siegel ohne unabhängige Prüfung werden damit grundsätzlich problematisch.

Greenwashing wird stärker reguliert

Die Richtlinie richtet sich ausdrücklich gegen Greenwashing. Aussagen, die eine besondere Umweltleistung suggerieren, müssen künftig belegbar sein. Das betrifft auch Klimaneutralitätsversprechen oder Hinweise auf CO₂-Kompensation, die nicht transparent oder nachvollziehbar sind.
Darüber hinaus dürfen Unternehmen keine Selbstverständlichkeiten hervorheben, etwa wenn ein Produkt lediglich gesetzliche Mindestanforderungen erfüllt.

Handlungsbedarf für Unternehmen

Vor diesem Hintergrund sollten Unternehmen frühzeitig prüfen,
  • welche Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen sie aktuell verwenden,
  • ob diese ausreichend belegt und nachvollziehbar sind und
  • in welchen Bereichen Anpassungsbedarf besteht.
Denn mit Inkrafttreten der neuen Vorgaben steigt das Risiko von Abmahnungen und Reputationsschäden bei unklarer oder irreführender Kommunikation.