Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben
Innovations-Bonus für Auftragsforschung von KMU
Mit dem Innovations-Bonus unterstützt das Land Schleswig-Holstein kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Umsetzung von Innovationsvorhaben durch externe Partner.
Das Förderprogramm bündelt die bisherigen Förderangebote HighTech-Bonus und Transfer-Bonus und stärkt die Zusammenarbeit von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen, Hochschulen sowie innovativen Dienstleistern.
Was wird gefördert?
Gefördert werden externe innovationsunterstützende Dienstleistungen und Innovationsberatungsdienste, die der Planung, Entwicklung oder Verbesserung von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen dienen. Hierzu zählen zum Beispiel Beratungsleistungen im Bereich Wissenstransfer, Konstruktionsleistungen und Prototypenbau, Produkt- und Werkstofftests oder Forschungs- und Entwicklungsleistungen.
Förderkonditionen
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Förderfähige Ausgaben: mindestens 15.000 Euro, maximal 140.000 Euro
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Förderquote: bis zu 70 Prozent bei Aufträgen an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen und bis zu 40 Prozent bei Aufträgen an privatwirtschaftliche Unternehmen.
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Die Vorhaben sollen in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.