Stellungnahme
EU Digital Identity und Business Wallet
Die EU treibt die digitale Identität voran: Mit der EUDI-Wallet für Bürgerinnen und Bürger sowie der European Business Wallet für Unternehmen entstehen europaweit neue Möglichkeiten für sichere Identifikation, elektronische Signaturen und den digitalen Austausch von Nachweisen und Dokumenten. Während die EUDI-Wallet bis Ende 2026 verpflichtend von allen Mitgliedstaaten angeboten werden muss, entwickelt sich die Business Wallet zu einer zentralen Infrastruktur für digitale Unternehmensprozesse.
Die EU Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) und die European Business Wallet (EBW) verfolgen das Ziel, digitale Identitäten und vertrauenswürdige elektronische Nachweise europaweit nutzbar zu machen. Dabei wird zwischen Lösungen für natürliche Personen und juristische Personen unterschieden.
Für natürliche Personen steht eine Smartphone-basierte Wallet im Mittelpunkt. Diese ermöglicht die digitale Identifikation, die Nutzung elektronischer Signaturen sowie das sichere Teilen von Nachweisen und Dokumenten. Der Fokus liegt dabei auf einer möglichst einfachen und alltagstauglichen Nutzung. Die Bereitstellung einer solchen EUDI-Wallet wird EU-weit verpflichtend: Jeder Mitgliedstaat muss bis Ende 2026 ein entsprechendes Angebot zur Verfügung stellen.
Für juristische Personen ist dagegen eher eine cloudbasierte, organisationsweite Lösung vorgesehen. Diese soll Unternehmen nicht nur die Identifikation und Authentifizierung ermöglichen, sondern auch die Abbildung von Rollen, Mandaten und Vertretungsbefugnissen innerhalb einer Organisation unterstützen. Darüber hinaus umfasst die Business Wallet Funktionen wie elektronisches Signieren, Siegeln und Zeitstempeln sowie den sicheren Dokumentenaustausch und die geschützte Kommunikation. Im Vergleich zur Wallet für natürliche Personen ist die Umsetzung deutlich komplexer, da Aspekte wie Compliance, Haftung, Auditierung und Mandatsmanagement berücksichtigt werden müssen. Die Bereitstellung soll marktbasiert erfolgen.
Ergänzend zur eIDAS-Verordnung werden zusätzliche Regelungen geschaffen, die insbesondere die Bereitstellung einer staatlichen EUDI-Wallet bis zum 24. Dezember 2026 betreffen. Dabei werden Zuständigkeiten sowie Arten und Verfahren der Bereitstellung definiert – etwa durch staatliche Stellen, im staatlichen Auftrag oder durch private Anbieter mit staatlicher Anerkennung. Zudem sind Verordnungsermächtigungen und eine Experimentierklausel vorgesehen.
Aktuell befinden sich die entsprechenden Regelungen im europäischen Gesetzgebungsverfahren. Derzeit liegen Positionen von Parlament und Rat vor; im nächsten Schritt folgen die Triloge zwischen den europäischen Institutionen.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer begleitet diese Entwicklungen mit Stellungnahmen zur European Business Wallet, gemeinsamen Verbändepapieren sowie Gesprächen mit Bundestagsabgeordneten und dem BMDS. Dabei wird unter anderem das sogenannte Äquivalenzprinzip betont. Ebenso spricht sich die DIHK dafür aus, die Verpflichtungen der öffentlichen Hand nicht aufzuweichen, um eine flächendeckende und verlässliche Nutzung sicherzustellen.
Darüber hinaus wird hervorgehoben, dass eine breite Akzeptanz entscheidend für den Erfolg der EUDI-Wallet und der EBW ist. Wichtige Faktoren hierfür sind Kommunikation, Marketingkampagnen sowie die Einbindung von Ländern und Kommunen.