Kurz informiert
Konsultation zu sozio-ökonomischen Auswirkungen einer PFAS-Beschränkung
Am 3. März 2026 führte die IHK Schleswig-Holstein das Webinar "Kurz informiert: Die kommende Konsultation zu sozio-ökonomischen Auswirkungen einer Beschränkung von PFAS" durch.
Hier können Sie sich die Präsentation des Webinars herunterladen: “Die kommende Konsultation zu sozioökonomischen Auswirkungen einer Beschränkung von PFAS (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 509 KB)”
Worum geht’s?
Der Vorschlag zur Beschränkung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in der Europäischen Union (genauer: im Europäischen Wirtschaftsraum, EWR) wurde von Behörden in Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden ausgearbeitet und der Europäischen Chemikalienagentur ECHA im Januar 2023 vorgelegt. Ziel der geplanten Beschränkung ist es, PFAS-Emissionen in die Umwelt zu reduzieren und Produkte und Verfahren für den Menschen sicherer zu machen. Viele heute im Alltag und in der Industrie verfügbare Produkte würden als Ergebnis einer umfangreichen Beschränkung künftig nicht mehr zur Verfügung stehen. Eine sechsmonatige Konsultation zum Thema lief bereits vom 22. März bis zum 25. September 2023.
Derzeit prüfen die wissenschaftlichen Ausschüsse RAC und SEAC der ECHA den Vorschlag. RAC ist der ECHA-Ausschuss für Risikobewertung (Risk-Assessment Committee), SEAC ist der ECHA-Ausschusses für sozioökonomische Analyse (Socio-Economic Analysis Committee). Beide Ausschüsse setzen sich aus unabhängigen Sachverständigen aus den EU-Mitgliedstaaten zusammen.
Im ersten Konsultationsverfahren zum Thema (bis zum Herbst 2023) erreichten die ECHA circa 5.600 Rückmeldungen mit insgesamt mehr als 100.000 Seiten an Informationen. Diese wurden im RAC-Ausschuss der ECHA bereits ausgewertet. Als Ergebnis hat die ECHA im August 2025 ihren aktualisierten Vorschlag zur Beschränkung von PFAS vorgelegt, das sogenannte "Hintergrunddokument" (background document). In Deutschland berichtete hierüber die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
SEAC-Konsultation
Im Frühjahr 2026 (voraussichtlich von März bis Mai – den genauen Termin will die ECHA noch im März bekanntgeben) wird eine weitere Konsultation zu sozio-ökonomischen Fragen rund um die geplante PFAS-Beschränkung durchgeführt werden – also zu den Fragen, die im SEAC-Ausschuss beraten werden. Die Konsultation wird für 60 Tage geöffnet sein, voraussichtlich also bis Mai 2026. Zu dieser kommenden Konsultation stehen bereits umfangreiche Informationen der ECHA zur Verfügung.
Der Entwurf der Stellungnahme des SEAC zum Vorschlag für eine PFAS-Beschränkung wurde allerdings bisher noch nicht veröffentlicht. Der Stellungahme-Entwurf wird die Bewertung der sozioökonomischen Aspekte umfassen, einschließlich der Verfügbarkeit alternativer Stoffe und Technologien. Der SEAC beabsichtigt, seinen Entwurf auf seiner Sitzung zu verabschieden, die vorläufig für die erste Märzhälfte 2026 angesetzt ist. Kurz danach soll dann die 60-Tage-Frist beginnen, während der Interessenten ihr Feedback zum SEAC-Entwurf einreichen können.
Die Konsultation steht allen interessierten Parteien offen, darunter Vertretern der Industrie, Nichtregierungsorganisationen, Forschern und Mitgliedern der Öffentlichkeit. Ziel der ECHA ist es, sicherzustellen, dass die endgültige Stellungnahme des SEAC zum Beschränkungsvorschlag wissenschaftlich fundiert und zweckmäßig ist. Daher fordert die ECHA die auch Unternehmen aller Branchen auf, sich im Voraus vorzubereiten und an dieser Konsultation teilzunehmen.
Struktur der Umfrage
Die Konsultation wird in Form einer strukturierten Umfrage durchgeführt. In dieser werden die Teilnehmer gebeten, Fragen zu den möglichen Auswirkungen einer Beschränkung der Verwendung von PFAS in verschiedenen Sektoren zu beantworten. Die Teilnehmer werden außerdem gebeten, spezifische Informationen über die Verfügbarkeit und Durchführbarkeit von Alternativen zu diesen weit verbreiteten Chemikalien anzugeben. Im Dezember 2025 hat die ECHA den Fragenkatalog zur Umfrage in Form eines "Guidance for respondents"-Dokuments (Leitfaden) bereits veröffentlicht. Zu diesem Leitfaden gehört ein Anhang, in dem Beschreibungen der Sektoren, in denen PFAS gemäß dem Entwurf des Hintergrunddokuments verwendet werden, gelistet sind. Diesen Anhang bezeichnet die ECHA als "detailed mapping of PFAS uses" oder kurz als "PFAS Use-mapping".
Im Rahmen der bevorstehenden Konsultation wird die ECHA die Rückmeldungen über das Online-Umfragetool EU Survey der Europäischen Kommission einsammeln. Um das Tool nutzen zu können, müssen Anwender sich zunächst registrieren. Alle Rückmeldungen zur Konsultation werden direkt in Fragenfelder für jedes Umfragethema eingegeben, um die Verarbeitung der Informationen zu optimieren. Anhänge können im Rahmen der Konsultation nicht eingereicht werden. Das Einfügen von Webadressen (URLs) wird aus Cybersicherheits-Gründen ebenfalls nicht möglich sein.
Alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen werden entsprechend behandelt.
Um interessierte Parteien bei der Vorbereitung auf die Konsultation zu unterstützen, hat die ECHA bereits am 30. Oktober 2025 eine Online-Informationsveranstaltung abgehalten. Ein Video des ECHA-Webinars steht hier zur Verfügung. Zu dem Video gehört auch eine umfangreiche Fragen- und Antwortliste, die die ECHA ebenfalls zur Verfügung stellt. Der Konsultationsleitfaden , das ECHA-Webinar und die Q&A-Liste sind sehr informative Quelle, die den Interessengruppen dabei helfen, relevante Informationen einzureichen. Vom Ausschuss können diese dann bei der Fertigstellung seiner Stellungnahme berücksichtigt werden.
Der weitere Verfahrensablauf bei der ECHA
Nach Prüfung der Rückmeldungen aus der Konsultation wird der SEAC voraussichtlich bis Ende 2026 seine endgültige Stellungnahme verabschieden. Damit wird die wissenschaftliche Bewertung der vorgeschlagenen Beschränkung durch die Ausschüsse der ECHA abgeschlossen sein.
Die ECHA wird dann die Stellungnahmen ihrer Ausschüsse RAC und SEAC an die Europäische Kommission übergeben. Letztlich wird die Europäische Kommission in Absprache mit den EU-Mitgliedstaaten über die Beschränkung entscheiden.