CBAM-Update: Erfüllung der Berichtspflichten zum CO2-Grenzausgleich
Der europäische CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM ist am 1. Oktober 2023 in Kraft getreten. Zunächst sind Unternehmen, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoffe sowie bestimmte vor- und nachgelagerte Produkte aus Nicht-EU-Staaten importieren, zur Berichterstattung verpflichtet.