Fortbildungsprüfungen A - Z

Wassermeister/in, Geprüfte/r

Geprüfte Wassermeister sind qualifiziert in öffentlichen und privaten Unternehmen unterschiedlicher Größe sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen und sich auf veränderte Methoden und Systeme, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel mitzugestalten. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen(Ausbilderkompetenz).
Grundlage: Verordnung vom 14. August 1969 in der Fassung vom 25. November 2003

Prüfungstermine

Prüfungen im Frühjahr jeden Jahres auf Anfrage.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der prüfenden IHK zu Lübeck (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 592 KB). Vor Anmeldung zu einem Lehrgang sollten Sie gegebenenfalls die Zulassung zur Prüfung bei der zuständigen IHK prüfen lassen.

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Wassermeister/zur Geprüften Wassermeisterin und damit die Befähigung:
  1. in privaten und öffentlichen Unternehmen unterschiedlicher Größe sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Unternehmens
    Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und
  2. sich auf veränderte Methoden und Systeme, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitzugestalten.
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Qualifikation vorhanden ist, folgende im Zusammenhang stehende Aufgaben eines Geprüften Wassermeisters/einer Geprüften Wassermeisterin wahrnehmen zu können:
  1. Mitwirken bei der Planung von Anlagen; Bauen und Einrichten von Anlagen und Arbeitsstätten; Betreiben und Überwachen der Anlagen im Hinblick auf Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen; Planen und Überwachen des Einsatzes von Betriebsmitteln; Erkennen und Beurteilen von Störungen sowie Einleiten von Maßnahmen zu deren Behebung; Veranlassen und Beaufsichtigen der Instandhaltung von Anlagen und Betriebsmitteln;
  2. Steuern des Betriebes und Überwachen von Betriebsabläufen; Aufstellen von Budgets und Kostenplänen; Überwachen der Kostenentwicklung; Kalkulieren und Vorbereiten der Vergabe, Durchführen, Überwachen sowie Abnehmen von Baumaßnahmen; Koordinieren der Zusammenarbeit mit anderen Betriebseinheiten und Dritten; Informieren und Beraten von Kunden; Berücksichtigen und Anwenden fachspezifischer Rechtsvorschriften sowie der Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz;
  3. Führen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Sinne der Unternehmensziele unter Berücksichtigung ihrer Befähigungen; Anleiten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu selbständigem und verantwortlichem Handeln; Planen des Personalbedarfs und Mitwirken bei Stellenbesetzungen; Fördern der Kommunikation zwischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, mit den Führungskräften sowie mit den Personalvertretungen; Beurteilen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen; Fördern der Innovationsbereitschaft, der Entwicklung und der Weiterbildung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen; Verantworten der Ausbildung; Durchführen von Maßnahmen zur Erreichung der Qualitätsmanagementziele.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wassermeister/Geprüfte Wassermeisterin.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zur Fachkraft für Wasserversorgungstechnik und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Ver- und Entsorger/zur Ver- und Entsorgerin und die elektrotechnische Qualifikation und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und die elektrotechnische Qualifikation und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis und die elektrotechnische Qualifikation und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. das Ablegen des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  2. zu den in oben genannten beinhalteten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wassermeisters/einer Geprüften Wassermeisterin haben.
Die elektrotechnische Qualifikation umfasst folgende Fertigkeiten und Kenntnisse:
  1. Grundgrößen und deren Zusammenhänge beschreiben,
  2. Gefahren des elektrischen Stromes an festen und wechselnden Arbeitsplätzen erkennen,
  3. Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Gefahren durch Strom ergreifen und veranlassen,
  4. Verhaltensweisen bei Unfällen durch elektrischen Strom beschreiben und erste Maßnahmen einleiten,
  5. Messgeräte und Arbeitsmittel auswählen und handhaben,
  6. betriebsspezifische Schaltpläne lesen,
  7. Sicherungen, Sensoren, Messeinrichtungen, Beleuchtungsmittel und Signallampen prüfen und austauschen,
  8. Betriebsstörungen beurteilen, Anlagenteile, insbesondere Pumpen und Motoren austauschen und wieder in Betrieb nehmen,
  9. unmittelbar freischaltbare elektrische Bauteile außerhalb von Schaltschränken austauschen,
  10. Ersatzstromerzeuger einsetzen und bedienen,
  11. Batterieanlagen einsetzen, prüfen und warten.
Abweichend von den oben genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen

Gliederung der Prüfung

Die Qualifikation zum Geprüften Wassermeister/zur Geprüften Wassermeisterin umfasst:
  1. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen,
  2. Grundlegende Qualifikationen,
  3. Handlungsspezifische Qualifikationen.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nach dem Berufsbildungsgesetz oder auf Grund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, ist nachzuweisen. Der Nachweis soll vor Ablegen des Prüfungsteils "Handlungsspezifische Qualifikationen" erfolgen.
Die Prüfung zum Geprüften Wassermeister/zur Geprüften Wassermeisterin gliedert sich in die Prüfungsteile:
  1. Grundlegende Qualifikationen und
  2. Handlungsspezifische Qualifikationen.

Bestehen der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" in allen Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen und im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" in den schriftlichen Situationsaufgaben und dem situationsbezogenen Fachgespräch jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.