Fortbildungsprüfungen A - Z

Technische/r Fachwirt/in, Geprüfte/r

Geprüfte Technische Fachwirte können in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit die Schnittstellenfunktion zwischen den betriebswirtschaftlichen und technischen Unternehmensbereichen wahrnehmen und den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitgestalten.
Grundlage: Verordnung vom 17.01.2006

Prüfungstermine

Prüfungstermine
2024*
2025
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
  1. Volks- und Betriebswirtschaft
  2. Rechnungswesen
  3. Recht und Steuern
  4. Unternehmensführung
23.   Okt.
26. März
22. Okt.
Technische Qualifikationen
  1. Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen
  2. Technische Kommunikation und Werkstofftechnologie
  3. Fertigungs- und Betriebstechnik
17. Sept.
25. Feb.
16. Sept.
Handlungsspezifische Qualifikationen

Situationsaufgabe
05. Dez.
07. Mai
03. Dez.
* 2023 und im Frühjahr 2024 werden noch keine Prüfungen angeboten.
Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der prüfenden IHK zu Kiel (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 224 KB). Vor Anmeldung zu einem Lehrgang sollten Sie gegebenenfalls die Zulassung zur Prüfung bei der zuständigen IHK prüfen lassen.

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Technischen Fachwirt/ zur Geprüften Technischen Fachwirtin und damit die Befähigung:
  1. in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen,
  2. die Schnittstellenfunktion zwischen den betriebswirtschaftlichen und technischen Unternehmensbereichen durch kommunikative Kompetenzen wahrzunehmen,
  3. sich auf verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Qualifikation vorhanden ist, in den betrieblichen Funktionsfeldern "Materialwirtschaft/ Logistik", "Absatzwirtschaft", "Einkauf", "Arbeitsvorbereitung/ Kostenrechnung", "Entwicklung/ Konstruktion" und "Betriebserhaltung/ Produktion" insbesondere folgende in Zusammenhang stehende Aufgaben unter Berücksichtigung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekte eines nachhaltigen Wirtschaftens eigenständig und verantwortlich wahrnehmen zu können:
  1. Produktionsabläufe überwachen, über den Einsatz der Betriebs- und Produktionsmittel entscheiden und deren Erhaltung und Betriebsbereitschaft gewährleisten, Kenntnisse der Fertigungs- und Betriebstechnik in Produktionsprozessen planerisch umsetzen. Für die Einhaltung der Qualitäts- und Quantitätsvorgaben sorgen, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Materialwirtschaft und Produktionswirtschaft planen und durchführen. Sich an der Planung und Umsetzung neuer Arbeitstechniken und Fertigungsprozesse beteiligen und in enger Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbeauftragten die Einhaltung der Arbeitssicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsvorschriften gewährleisten,
  2. die Kostenentwicklung überwachen und auf einen wirtschaftlichen Ablauf achten, rechtzeitig und angemessen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und beteiligte betriebliche Bereiche informieren; in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen übergeordnete Planungsgruppen und Fachabteilungen beraten. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Sinne der Unternehmensziele führen und ihnen Aufgaben unter der Berücksichtigung der Vorgaben nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und arbeitsrechtlichen Bestimmungen delegieren. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu selbstständigem, verantwortlichen Handeln anleiten, motivieren und an Entscheidungsprozessen beteiligen, die zielorientierte Kooperation und Kommunikation zwischen und mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen fördern, neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in ihre Arbeitsbereiche einführen und qualifizieren sowie die Ausbildung der zugeteilten Auszubildenden verantworten.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Technischer Fachwirt/ Geprüfte Technische Fachwirtin”.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung in den Prüfungsteilen „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ oder „Technische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis 
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. das Ablegen der Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Technische Qualifikationen“ innerhalb der letzten fünf Jahre und
  2. zu den unter "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” und “Technische Qualifikationen” genannten Zulassungsvoraussetzungen (Nummer 1 bis 3) ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben eines Geprüften Technischen Fachwirtes/ einer Geprüften Technischen Fachwirtin haben.

Gliederung und Durchführung der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
  1. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
  2. Technische Qualifikationen
  3. Handlungsspezifische Qualifikationen
Der Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche:
  1. Volks- und Betriebswirtschaft
  2. Rechnungswesen
  3. Recht und Steuern
  4. Unternehmensführung
Der Prüfungsteil "Technische Qualifikationen" gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche:
  1. Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen
  2. Technische Kommunikation und Werkstofftechnologie
  3. Fertigungs- und Betriebstechnik
Der Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
  1. Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik
  2. Produktionsplanung, -steuerung und -kontrolle
  3. Qualitäts- und Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz
  4. Führung und Zusammenarbeit
Die Prüfungsteile werden schriftlich in Form von anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen geprüft.
Als weitere Prüfungsleistung innerhalb des Prüfungsteils "Handlungsspezifische Qualifikationen" wird nach dem erfolgreichen Abschluss der schriftlichen Prüfungsleistungen eine mündliche Prüfung in Form eines situationsbezogenen Fachgespräches mit Präsentation durchgeführt.

Bestehen der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn ohne Rundung in den folgenden Prüfungsleistungen jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind:
1.  in jedem Qualifikationsbereich des Prüfungsteils „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“
2.  in jedem Qualifikationsbereich des Prüfungsteils „Technische Qualifikationen“
3.  im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“
a) in der schriftlichen Situationsaufgabe und
b) in der zusammengefassten Bewertung für das situationsbezogene Fachgespräch und die Präsentation.