Fortbildungsprüfungen A - Z

Taucher/in, Geprüfte/r

Die rund 500 Taucherinnen und Taucher in Deutschland werden nur selten in schönen Gewässern gebraucht. Die meisten müssen unter Wasser handwerkliche Arbeiten ausführen, um zum Beispiel Schleusen, Wehre, Brücken und Staumauern zu warten und zu reparieren. Gebraucht werden sie überall, wo Wasser ist und es weniger Aufwand ist, einen Taucher hinabzuschicken, als das Wasser zu entfernen.
Grundlage: Verordnung vom 25. Februar 2000

Prüfungstermine und Anmeldung

Anmeldeschluss
Theorie-Prüfung
Praxis 
Mündliche-Prüfung
2024
Frühjahr
2. Januar 2024
2. April 2024
voraussichtlich
16. Mai 2024
17. Mai 2024
2024
Herbst
2. Juni 2024
2. September 2024
voraussichtlich
16. oder 17. Oktober 2024
18. Oktober 2024
2025 
Frühjahr
7. Januar 2025
7. April 2025
voraussichtlich
4. oder 5. Juni 2025
6. Juni 2025
2025
Herbst
1. Juni 2025
1. September 2025
voraussichtlich
8. oder 9.Oktober 2025 
10. Oktober 2025
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt online.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der prüfenden IHK zu Kiel (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 224 KB). Vor Anmeldung zu einem Lehrgang sollten Sie gegebenenfalls die Zulassung zur Prüfung bei der zuständigen IHK prüfen lassen.

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen hat, folgende Aufgaben eines Tauchers wahrzunehmen:
  1. Bedienen, Warten und Einsatz der Druckluft-Tauchgeräte,
  2. Bedienen, Warten und Einsatz der Anlagen und Geräte für das Arbeiten unter Wasser,
  3. Durchführen von Arbeiten unter Wasser,
  4. Beachten und Einhalten der Vorschriften über Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz bei Taucherarbeiten; Gewährleisten der Arbeitssicherheit.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Taucher/Geprüfte Taucherin".

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine wenigstens vierjährige Berufspraxis und
  2. danach eine mindestens zweijährige betriebliche Praxis in einem Tauchunternehmen und
  3. die regelmäßige Teilnahme am Fortbildungsgang gemäß Punkt 3 und
  4. den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Bronze der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft oder vergleichbare Leistungen nachweist.
Die betriebliche Praxis gemäß Nummer 2 muss der beruflichen Fortbildung zum "Geprüften Taucher"/zur "Geprüften Taucherin" dienlich sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben haben.
Außerdem ist durch eine gültige Bescheinigung nachzuweisen, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Durchführung von Taucherarbeiten bestehen.
Abweichend kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Die Zulassungsüberprüfung erfolgt online.

Gliederung der Prüfung

Der Fortbildungsgang gliedert sich in einen Fortbildungslehrgang und eine betriebliche Fortbildung.
Die betriebliche Fortbildung erfolgt in Tauchbetrieben. Mit der Durchführung der Fortbildung ist ein festangestellter Tauchermeister/eine festangestellte Tauchermeisterin zu beauftragen, der/die die Prüfung Tauchermeister/Tauchermeisterin bestanden hat.
Über die regelmäßige Teilnahme am Fortbildungsgang ist eine Bescheinigung auszustellen.
Die Prüfung gliedert sich in
  1. einen fachtheoretischen Teil und
  2. einen fachpraktischen Teil.
Die Prüfungsteile können an verschiedenen Prüfungsterminen geprüft werden. Dabei ist mit dem letzten Prüfungsteil spätestens ein Jahr nach dem ersten Prüfungstag des bereits abgelegten Prüfungsteils zu beginnen.

Bestehen der Prüfung

Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen in den Punkten 5 und 6 genannten Prüfungs- und Handlungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat. Die Noten für die schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich sind zu einer Note zusammenzufassen. Dabei haben die schriftlichen und mündlichen Leistungen das gleiche Gewicht.