Fortbildungsprüfungen A - Z

Handelsfachwirt/in, Geprüfte/r

Geprüfte Handelsfachwirte können im Einzel-, Groß- und Außenhandel sowie im funktionellen Handel die Planung, Führung, Organisation und Steuerung handelsspezifischer Aufgaben und Sachverhalte übernehmen. 
Grundlage: Verordnung vom 1. Januar 2015

Prüfungstermine

Prüfungstermine 2024 2025
Betriebliche Situationsaufgabe
1. Schriftliche Teilprüfung
- Unternehmensführung und -steuerung
- Führung, Personalmanagement,
- Kommunikation und Kooperation
21.
März
25.
Sept.
2.
April
18.
Sept.
Betriebliche Situationsaufgabe
2. Schriftliche Teilprüfung
- Handelsmarketing
- Beschaffung und Logistik

Auswahl eines Handlungsbereiches (1 aus 4)
- Vertriebssteuerung
- Handelslogistik
- Einkauf
- Außenhandel
22.
März
26.
Sept.
3.
April
19.
Sept.
Die Termine für die weiteren Jahre entnehmen Sie der Gesamtübersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1136 KB) von der DIHK Bildungs-GmbH.
Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der jeweils prüfenden IHK Flensburg (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 273 KB), IHK zu Kiel (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 224 KB) oder IHK zu Lübeck (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 592 KB). Vor Anmeldung zu einem Lehrgang sollten Sie gegebenenfalls die Zulassung zur Prüfung bei der zuständigen IHK prüfen lassen.

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Kompetenzen vorhanden sind, um im Einzelhandel, im Groß- und Außenhandel sowie im funktionellen Handel eigenständig und verantwortlich Aufgaben der Planung, Führung, Organisation, Steuerung, Durchführung und Kontrolle handelsspezifischer Aufgaben und Sachverhalte unter Nutzung betriebs- und personalwirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Instrumente wahrzu­nehmen. Dabei sollen gesellschaftliche, volkswirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.

Dazu zählen insbesondere:
  1. Analysieren und Beurteilen der Auswirkungen handelsrelevanter Marktentwicklungen,
  2. Erarbeiten und Umsetzen kundenorientierter und wirtschaftlicher Konzepte der    Sortimentsgestaltung, Warenbeschaffung und Logistik,
  3. Steuern von Umsatz und Ertrag mit warenwirtschaftlichen Kennzahlen,
  4. Anwenden von Controllinginstrumenten,
  5. Beurteilen von Finanzierungsalternativen und Vorbereiten von Entscheidungen,
  6. Planen und Umsetzen arbeitsorganisatorischer Veränderungen,
  7. Konzipieren, Umsetzen und Auswerten von Marketingkonzepten
  8. Übernehmen von Organisations- und Führungsaufgaben unter Berücksichtigung von Unternehmens- und Führungsgrundsätzen, unternehmerisches Denken und Handeln,
  9. Wahrnehmen von Qualifizierungsaufgaben sowie Fördern der Personalentwicklung,
  10. Durchführen und Organisieren der Berufsausbildung,
  11. Wahrnehmen von Aufgaben des Personalmanagements,
  12. Kooperieren mit Geschäftspartnern und internen Unternehmensbereichen, Kommunikation kunden- und dienstleistungsorientiert gestalten,
  13. Umsetzen des Qualitätsmanagements und Fördern der Nachhaltigkeit.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Geprüfter Handelsfachwirt" oder "Geprüfte Handelsfachwirtin".

Zulassungsvoraussetzungen

Zur ersten schriftlichen Teilprüfung nach § 3 Absatz 2 und 3 ist zuzulassen, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer oder zur Verkäuferin oder in einem anderen anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlagerist oder zur Fachlageristin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  • den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in  einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.
Zur zweiten schriftlichen Teilprüfung nach § 3 Absatz 2 und 4 ist zuzulassen, wer die erste schriftliche Teilprüfung abgelegt hat, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein und inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben.
Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Gliederung und Durchführung der Prüfung

Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.
Die Gesamtprüfung beinhaltet zwei schriftlich durchzuführende Teilprüfungen und eine mündliche Teilprüfung.
Die erste schriftliche Teilprüfung gliedert sich in die Handlungsbereiche:
  • Unternehmensführung und -steuerung
  • Führung, Personalmanagement
  • Kommunikation und Kooperation
Die zweite schriftliche Teilprüfung gliedert sich in die Handlungsbereiche:
  • Handelsmarketing
  • Beschaffung und Logistik
sowie einen der Handlungsbereiche:
  • Vertriebssteuerung
  • Handelslogistik
  • Einkauf
  • Außenhandel
Die mündliche Teilprüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein situationsbezogenes Fachgespräch.
Die beiden schriftlich durchzuführenden Teilprüfungen werden auf der Grundlage jeweils einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit daraus abgeleiteten Aufgabenstellungen durchgeführt, wobei die jeweiligen Handlungsbereiche thematisiert werden.
Nach Ablegen der schriftlichen Teilprüfungen wird innerhalb eines Jahres die mündliche Teilprüfung durchgeführt.

Bestehen der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn in den schriftlichen Teilprüfungen und in der mündlichen Teilprüfung jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.