Fortbildungsprüfungen A - Z

Bilanzbuchhalter/in, Geprüfte/r

Geprüfte Bilanzbuchhalter können das kaufmännische Rechnungswesen für Unternehmen und Institutionen unterschiedlicher Art, Größe und Rechtsform organisieren und durchführen.
Grundlage: Verordnung vom 18. Dezember 2020

Prüfungstermine

Prüfungstermine 2024 2025
1. Aufgabenstellung
Schwerpunkt “Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen”
27. März
18.    Sept.
25. März
3.    Sept.
2. Aufgabenstellung
Schwerpunkt “Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten”
2.
April
24.    Sept.
27. März
9.    Sept.
3. Aufgabenstellung
Schwerpunkt “Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen”
5.
April
27.    Sept.
1.
April
12.    Sept.
Die Termine für die weiteren Jahre entnehmen Sie der Gesamtübersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1136 KB) von der DIHK Bildungs-GmbH.
Anmeldeschluss ist drei Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der jeweils prüfenden IHK Flensburg (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 273 KB), IHK zu Kiel (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 224 KB) oder IHK zu Lübeck (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 592 KB). Vor Anmeldung zu einem Lehrgang sollten Sie gegebenenfalls die Zulassung zur Prüfung bei der zuständigen IHK prüfen lassen.

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Mit der Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter und Geprüfte Bilanzbuchhalterin soll die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit nachgewiesen werden. Die Prüfung wird von der zuständigen Stelle durchgeführt.
Durch die Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit soll der Geprüfte Bilanzbuchhalter oder die Geprüfte Bilanzbuchhalterin in der Lage sein, eigenständig und verantwortlich die Aufgaben des kaufmännischen Rechnungswesens für Unternehmen und Institutionen unterschiedlicher Art, Größe und Rechtsform zu organisieren und durchzuführen und in diesem Zusammenhang Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu führen.
Zu diesen Aufgaben gehören:
  1. Jahresabschlüsse nach nationalem Recht erstellen und dabei Rechtsformen von Unternehmen und Institutionen beachten,
  2. Steuerrecht in den wesentlichen betrieblich relevanten Steuerarten anwenden,
  3. die wesentlichen Regelungen der International Financial Reporting Standards und der International Accounting Standards mit den entsprechenden nationalen Rechtsnormen vergleichen,
  4. Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden,
  5. das Zahlenwerk für Planungs- und Kontrollentscheidungen auswerten und interpretieren,
  6. ein internes Kontrollsystem in der Organisation und im Finanz- und Rechnungswesen sicherstellen,
  7. finanzwirtschaftliche Vorgänge planen und abwickeln,
  8. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen führen sowie deren berufliche Entwicklung fördern, Nachwuchskräfte ausbilden, Teamarbeit und Projektmanagement umsetzen sowie
  9. Berufsausbildung organisieren und durchführen.
Für den Erwerb dieser Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten bedarf es in der Regel eines Lernumfangs von insgesamt mindestens 1.200 Stunden.
Im Rahmen der Zulassungsprüfung erfolgt eine Selbsterklärung über den erforderlichen Lernumfang. Nachweise sind nicht vorzulegen.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss “Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung”. Der Abschlussbezeichnung wird die weitere Abschlussbezeichnung „Geprüfter Bilanzbuchhalter“ oder „Geprüfte Bilanzbuchhalterin“ vorangestellt.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren,
  •  einen der folgenden Abschlüsse:
    a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
    b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
    c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in Nummer 1 genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein. 

Gliederung und Durchführung der Prüfung

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem mündlichen Teil.
Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
  1. Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen
  2. Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten
  3. Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen
  4. Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen
  5. Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden
  6. Ein internes Kontrollsystem sicherstellen
  7. Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen
Die Aufgabenstellungen sind so gestaltet, dass jeweils ein Handlungsbereich der Nummern 1, 2 und 3 einen Schwerpunkt bildet und die übrigen Handlungsbereiche insgesamt mindestens einmal in den drei Aufgabenstellungen situationsbezogen thematisiert werden.
Schriftliche Prüfungsbereiche:
  1. Aufgabenstellung:
    Schwerpunkt “Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen”
  2. Aufgabenstellung:
    Schwerpunkt “Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten”
  3. Aufgabenstellung:
    Schwerpunkt “Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen”
Mündliche Prüfung:
Die mündliche Prüfung besteht aus einer Präsentation und einem sich unmittelbar anschließenden Fachgespräch.
Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin wählt selbst ein Thema für die Präsentation; das Thema muss aus dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ stammen. Er oder sie hat das Thema mit einer Kurzbeschreibung des Problems und einer inhaltlichen Gliederung dem Prüfungsausschuss zum Termin der dritten schriftlichen Prüfungsleistung einzureichen. Die Präsentation soll nicht länger als 15 Minuten dauern.
Im Fachgespräch soll der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin, ausgehend von der Präsentation, nachweisen, dass er oder sie in der Lage ist, Probleme der betrieblichen Praxis zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu bewerten. Im Fachgespräch sind neben dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ andere Handlungsbereiche einzubeziehen. Das Fachgespräch soll nicht länger als 30 Minuten dauern.

Bestehen der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils die schriftliche und die mündliche Prüfung mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden sind.

Zulassung und Anmeldung