Fortbildungsprüfungen A - Z

Technische/r Betriebswirt/in, Geprüfte/r

Geprüfte Technische Betriebswirte sind befähigt, mit der erforderlichen unternehmerischen Handlungskompetenz zielgerichtet Lösungen technischer sowie kaufmännischer Problemstellungen im betrieblichen Führungs- und Leistungsprozess zu erarbeiten.
Grundlage: Verordnung vom 22. November 2004

Prüfungstermine

Prüfungstermine 2024 2025
Grundlagen wirtschaftlichen Handelns und betrieblicher Leistungsprozesse
  • Aspekte der allgemeinen Volks- und Betriebswirtschaftslehre
  • Rechnungswesen
6. März
10. Okt.
25. Feb.
23. Okt.
  • Finanzierung und Investition
  • Material, Produktions- und Absatzwirtschaft
7. März
11. Okt.
26. Feb.
24. Okt.
Management und Führung
1. Situationsaufgabe
(Schwerpunkt: Personalmanagement)
13. März
16. Okt.
5. März
29. Okt.
2. Situationsaufgabe
(Schwerpunkt: Informations- und Kommunikationstechniken)
14. März
17. Okt.
6. März
30. Okt.
Die Termine für die weiteren Jahre entnehmen Sie der Gesamtübersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1136 KB) von der DIHK Bildungs-GmbH.
Anmeldeschluss ist drei Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der jeweils prüfenden IHK Flensburg (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 273 KB) oder IHK zu Kiel (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 224 KB). Vor Anmeldung zu einem Lehrgang sollten Sie gegebenenfalls die Zulassung zur Prüfung bei der zuständigen IHK prüfen lassen.

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Technischen Betriebswirt/ zur Geprüften Technischen Betriebswirtin und damit die Befähigung, mit der erforderlichen unternehmerischen Handlungskompetenz zielgerichtet Lösungen technischer sowie kaufmännischer Problemstellungen im betrieblichen Führungs- und Leistungsprozess zu erarbeiten. Dazu gehört insbesondere das selbständige und eigenverantwortliche Wahrnehmen folgender, in Zusammenhang stehender Aufgaben:
  1. Gestalten und laufendes Führen betrieblicher Prozesse unter Kosten-, Nutzen-, Qualitäts- und Terminaspekten
  2. Leiten und technisch-wirtschaftliches Unterstützen von Projekten
  3. Koordinieren technisch-wirtschaftlicher Prozessschnittstellen
  4. Führen von Mitarbeitern und Prozessbeteiligten.
Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben soll eine vertiefte betriebswirtschaftliche Fachkompetenz, verbunden mit Methoden- und Sozialkompetenz, genutzt werden.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss “Geprüfter Technischer Betriebswirt” bzw. “Geprüfte Technische Betriebswirtin”.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum Techniker oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Technischen Fachwirt (IHK) oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte, staatlich anerkannte Prüfung zum Ingenieur mit wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis nachweist.
Abweichend kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Gliederung und Durchführung der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
  1. Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess
  2. Management und Führung
  3. Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil
Der Prüfungsteil "Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess" gliedert sich in folgende Prüfungsbereiche:
  1. Aspekte der allgemeinen Volks- und Betriebswirtschaftslehre
  2. Rechnungswesen
  3. Finanzierung und Investition
  4. Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft
Die Prüfung in den genannten Prüfungsbereichen ist schriftlich durchzuführen.

Der Prüfungsteil "Management und Führung" umfasst die Handlungsbereiche:
  1. Organisation und Unternehmensführung
  2. Personalmanagement
  3. Informations- und Kommunikationstechniken
Es werden drei die Handlungsbereiche integrierende Situationsaufgaben gestellt. Zwei Situationsaufgaben sind schriftlich zu lösen, eine dritte Situationsaufgabe ist Gegenstand des situationsbezogenen Fachgespräches

Im Prüfungsteil "Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil" soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, komplexe, praxisorientierte Problemstellungen an der Schnittstelle der technischen und kaufmännischen Funktionsbereiche im Betrieb erfassen, darstellen, beurteilen und lösen zu können.
Die Projektarbeit ist als schriftliche Hausarbeit anzufertigen. Ausgehend von der Projektarbeit soll in einem projektarbeitsbezogenen Fachgespräch einschließlich einer Präsentation die Fähigkeit nachgewiesen werden, Berufswissen in betriebstypischen Situationen anzuwenden und sachgerechte Lösungen im Sinne der Unternehmenspolitik zu erarbeiten.

Bestehen der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) erbracht wurden.