Fortbildungsprüfungen A - Z

Personalfachkaufmann/frau, Geprüfte/r

Personalfachkaufleute arbeiten in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung  und in Projekten der Personal-/ Organisationsentwicklung. Sie beherrschen die operative und administrative Personalarbeit und gestalten Personalpolitik, -planung und -marketing.
Grundlage: Verordnung vom 11. Februar 2002 in der Fassung vom 25. August 2009

Prüfungstermine

Prüfungstermine 2024 2025
Handlungsbereiche
  • Personalarbeit organisieren und durchführen
  • Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
18.
April
29.
Okt.
16.
April
29.
Okt.
  • Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
  • Personal- und Organisationsentwicklung steuern
19.
April
30.
Okt.
17.
April
30.
Okt.
Die Termine für die weiteren Jahre entnehmen Sie der Gesamtübersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1136 KB) von der DIHK Bildungs-GmbH.
Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der jeweils prüfenden IHK Flensburg (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 273 KB), IHK zu Kiel (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 224 KB) oder IHK zu Lübeck (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 592 KB). Vor Anmeldung zu einem Lehrgang sollten Sie gegebenenfalls die Zulassung zur Prüfung bei der zuständigen IHK prüfen lassen.

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer/ die Prüfungsteilnehmerin die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen besitzt, um verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen. Der Personalfachkaufmann/ Die Personalfachkauffrau soll qualifiziert beraten und Prozesse begleiten können. Insbesondere soll er/ sie die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit beherrschen und die Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing verantwortlich mitgestalten.
Er/ Sie übernimmt verantwortliche Funktionen in der Aus- und Weiterbildung und zeichnet sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss “Geprüfter Personalfachkaufmann” bzw. “Geprüfte Personalfachkauffrau”.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben haben.
Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen den §§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen.

Gliederung und Durchführung der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
  • Personalarbeit organisieren und durchführen
  • Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
  • Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
  • Personal- und Organisationsentwicklung steuern
Die Prüfung ist schriftlich und mündlich in Form eines situationsbezogenen Fachgesprächs durchzuführen.

Bestehen der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn in den folgenden Prüfungsleistungen jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind:
  1. in allen Prüfungsleistungen in den Handlungsbereichen der schriftlichen Prüfung und
  2. im situationsbezogenen Fachgespräch