Fortbildungsprüfungen A - Z

Betriebswirt/in, Geprüfte/r

Geprüfte Betriebswirte können die Führung von Unternehmen und Organisationen übernehmen, strategische Entscheidungen treffen und komplexe Aufgaben- und Problemstellungen bearbeiten.

Wichtiger Hinweis zur neuen Verordnung 2020

Am 18. Dezember 2020 wurde die neue Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss “Geprüfte/r Betriebswirt/in nach dem Berufsbildungsgesetz - Master Professional in Business Management nach dem Berufsbildungsgesetz” veröffentlicht. Für die alte Verordnung aus dem Jahr 2006 gilt eine Übergangsfrist. Die Teilnahme an einer Prüfung nach der alten Verordnung muss bereits bei der IHK angemeldet sein und das gesamte Prüfungsverfahren bis zum Ablauf des 31. März 2024 abgeschlossen werden.

Prüfungstermine

Prüfungstermine nach der Verordnung von 2006 2023
Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse
- Marketing-Management
- Bilanz- und Steuerpolitik des Unternehmens
- Finanzwirtschaftliche Steuerung des Unternehmens
13.
Juni
16.
Nov.
- Rechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensführung
- Europäische und internationale Wirtschaftsbeziehungen
14.
Juni
17.
Nov.
Führung und Management im Unternehmen
1. Situationsaufgabe
(Schwerpunkt: Unternehmensführung)
20.
Juni
23.
Nov.
2. Situationsaufgabe
(Schwerpunkt: Unternehmensorganisation und Projektmanagement)
21.
Juni
24.
Nov.
Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin.

Prüfungstermine nach der Verordnung von 2020 2024 2025
Aufgabenstellung 1
alle Handlungsbereiche
11.
Juni
26.
Nov.
11.
Juni
09.
Dez.
Aufgabenstellung 2
alle Handlungsbereiche
12.
Juni
27.
Nov.
12.
Juni
10.
Dez.
Aufgabenstellung 3
alle Handlungsbereiche
18.
Juni
03.
Dez.
18.
Juni
16.
Dez.
Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin.
Die jeweiligen Termine für die weiteren Jahre entnehmen Sie der Gesamtübersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1136 KB) von der DIHK Bildungs-GmbH.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der jeweils prüfenden IHK Flensburg (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 273 KB), IHK zu Kiel (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 224 KB) oder IHK zu Lübeck (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 592 KB). Vor Anmeldung zu einem Lehrgang sollten Sie gegebenenfalls die Zulassung zur Prüfung bei der zuständigen IHK prüfen lassen.

Auszug aus der Verordnung vom 12. Juli 2006

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss “Geprüfter Betriebswirt” oder “Geprüfte Betriebswirtin”.

Gliederung und Durchführung der Prüfung
Die Prüfung umfasst sowohl schriftliche als auch mündliche Teile und gliedert sich in die Prüfungsteile:
1. Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse
2. Führung und Management im Unternehmen
3. Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch

Bestehen der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsleistungen mit mindestens "ausreichend" bewertet wurden.

Auszug aus der Verordnung vom 18. Dezember 2020

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person in der Lage ist, unter Berücksichtigung der ökonomischen, ökologischen und ethischen Handlungsfelder eines nachhaltigen Wirtschaftens eigenständig und verantwortlich strategische Entscheidungen vorzubereiten und  umzusetzen, und Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, die erforderlich sind für die verantwortliche Führung von Organisationen oder zur Bearbeitung von neuen, komplexen Aufgaben- und Problemstellungen wie der Entwicklung von Verfahren und Produkten.
Zu diesen Aufgaben gehören:
1. Strategien unter Berücksichtigung der Unternehmensziele im Rahmen der Unternehmensführung entwickeln,
2. Leistungsprozesse im nationalen und internationalen Marktumfeld unter Beachtung regulativer und finanzwirtschaftlicher Rahmenbedingungen gestalten,
3. organisatorische Rahmenbedingungen weiterentwickeln sowie
4. Strategien umsetzen, Unternehmensprozesse steuern, überwachen und notwendige Anpassungen vornehmen.
Für den Erwerb dieser Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten bedarf es in der Regel eines Lernumfangs von insgesamt mindestens 1.600 Stunden.
Bitte reichen Sie uns eine Selbsterklärung über den erforderlichen Lernumfang ein und nutzen hierfür das Dokument Ihrer jeweiligen IHK.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Master Professional in Business Management nach dem Berufsbildungsgesetz“. Der Abschlussbezeichnung wird die weitere Abschlussbezeichnung „Geprüfter Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz“ oder „Geprüfte Betriebswirtin nach dem Berufsbildungsgesetz“ vorangestellt.

Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53d des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
1. eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, die zu einem Abschluss mit der Abschlussbezeichnung Fachwirt/in oder Fachkaufmann/frau führt oder zu einem vergleichbaren kaufmännischen Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz,
2. eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach der Handwerksordnung zum/zur „Geprüften Kaufmännischen Fachwirt/in nach der Handwerksordnung“ oder zum/zur „Geprüften Kaufmännischen Fachwirt/in nach der Handwerksordnung – Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung“,
3. eine erfolgreich abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis oder
4. einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in Nummer 1 genannten Aufgaben haben.

Gliederung und Durchführung der Prüfung
Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
1. Unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten
2. Normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten
3. Nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren
4. Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten
5. Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Prüfungsteil, einem mündlichen Prüfungsteil und einem projektbezogenen Prüfungsteil.
  • Der schriftliche Prüfungsteil besteht aus drei unter Aufsicht zu bearbeitenden Aufgabenstellungen. Jede Aufgabenstellung umfasst mehrere Aufgaben.
  • Zum mündlichen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil abgelegt hat.
  • Zum projektbezogenen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen und den mündlichen Prüfungsteil bestanden hat.
Das Prüfungsverfahren ist innerhalb von drei Jahren, beginnend mit dem Tag der ersten Prüfungsleistung, abzuschließen. Bei Überschreiten der Frist müssen alle Prüfungsleistungen erneut abgelegt werden.

Bestehen der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn ohne Rundung in den folgenden Prüfungsleistungen jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind:
  • in jeder Aufgabenstellung des schriftlichen Prüfungsteils
  • in der mündlichen Prüfung sowie
  • in der projektbezogenen Prüfung (jeweils in der schriftlichen Projektarbeit, in der Präsentation und im projektarbeitsbezogenen Fachgespräch).