Aus- und Weiterbildung

Bachelor Professional in Straßenbetriebsmanagement

Bachelor Professionals in Straßenbetriebsmanagement verantworten als Führungskräfte die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Unterhaltung von Straßen, Grünflächen und Nebenanlagen sowie zur Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht. Sie sind für die Jahresarbeitsplanung und die Steuerung der personellen, technischen und materiellen Ressourcen zuständig, beraten Kundinnen und Kunden und stellen die Funktionsfähigkeit von Betriebsgebäuden und technischen Anlagen sicher. Als Führungskräfte verantworten sie die Personalführung, fördern die Beschäftigten in ihrer beruflichen Entwicklung und sind verantwortlich für die Ausbildung.
Grundlage: Verordnung vom 12.07.2023

Prüfungstermine 

Prüfungstermine 2024 2025
Basisqualifikationen
- Anwendung von Methoden der Information,
Kommunikation und Planung
- Rechtsbewusstes Handeln
6. Nov.
5. Nov.
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Zusammenarbeit im Betrieb
7. Nov.
6. Nov.
Handlungsspezifische Qualifikationen
1. Situationsaufgabe mit dem
Handlungsbereich Medienproduktion
21. Nov.
noch nicht bekannt
2. Situationsaufgabe mit dem
Handlungsbereich Führung und Organisation
22. Nov.
noch nicht bekannt
Anmeldeschluss ist drei Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der prüfenden IHK zu Kiel (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 224 KB). Vor Anmeldung zu einem Lehrgang sollten Sie gegebenenfalls die Zulassung zur Prüfung bei der zuständigen IHK prüfen lassen.

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person in der Lage ist, nach § 53c Absatz 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes Fach- und Führungsfunktionen zu übernehmen, in denen zu verantwortende Leitungsprozesse von Organisationen eigenständig gesteuert werden, eigenständig ausgeführt werden und dafür Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geführt werden. Insbesondere ist festzustellen, ob die zu prüfende Person in der Lage ist, Aufgaben der Planung, Führung, Organisation, Steuerung, Durchführung und Kontrolle des Betriebs und Unterhaltes von Straßen und Grünflächen sowie der Verkehrssicherungspflicht unter Nutzung betriebswirtschaftlicher Instrumente wahrnehmen zu können. Dabei sind die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die aktuellen Standards sowie Aspekte der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. 
Für den Erwerb der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten bedarf es in der Regel eines Lernumfangs von insgesamt mindestens 1200 Stunden. 
Im Rahmen der Zulassungsprüfung erfolgt eine Selbsterklärung über den erforderlichen Lernumfang. Nachweise sind nicht vorzulegen.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zusammen mit dem erbrachten Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Bachelor Professional in Straßenmanagement“. 

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Straßenwärter oder Straßenwärterin oder 
  • eine erfolgreich abgelegte Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten gewerblich-technischen Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von zwei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  • eine erfolgreich abgelegte Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten gewerblich-technischen Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Bachelor Professional im Straßenbetriebsmanagement haben. 
Der Erwerb der beruf- und arbeitspädagogischen Eignung ist zum Beispiel durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach Paragraf 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor dem Ablegen der ersten Prüfungsleistung im Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen” zu erbringen. 

Form und Ablauf der Prüfung

Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilprüfungen und einer Projektarbeit.
Grundlegende Qualifikationen:
  1. Rechtsbewusstes Handeln
  2. Betriebswirtschaftliches Handeln
  3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  4. Zusammenarbeit im Betrieb
Handlungsspezifische Qualifikation:
  1. Handlungsbereich “Organisation” und
  2. Handlungsbereich “Führung und Personal”
        jeweils mit Berücksichtigung des Prüfungsbereiches “Technik”
Die Projektarbeit  besteht aus den folgenden drei Prüfungsleistungen:
  1. einer schriftlichen Hausarbeit im Prüfungsbereich Technik, in der eine praxisorientierte Gesamtplanung anzufertigen ist,
  2. einer mündlichen Präsentation der angefertigten Gesamtplanung und
  3. einem Fachgespräch.

Bestehen der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn ohne Rundung in allen Prüfungsleistungen der Prüfungsteile „Grundlegende Qualifikationen“ und „Handlungsspezifische Qualifikationen“  jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind.