Aus- und Weiterbildung

Industriemeister/in Fachrichtung Printmedien-Bachelor Professional in Print, Geprüfte/r

Geprüfte Industriemeister/innen - Fachrichtung Printmedien-Bachelor Professional in Print arbeiten in Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Unternehmens, um Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen. Sie stellen sich flexibel auf sich verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation sowie auf neue Methoden der Organisationsentwicklung und des Personalmanagements ein.
Grundlage: Verordnung vom 18. Dezember 2020

Prüfungstermine

Prüfungstermine 2023 2024
Basisqualifikationen
- Anwendung von Methoden der Information,
Kommunikation und Planung
- Rechtsbewusstes Handeln
3. Mai
8. Nov.
2. Mai
6. Nov.
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Zusammenarbeit im Betrieb
4. Mai
9. Nov.
3. Mai
7. Nov.
Handlungsspezifische Qualifikationen
1. Situationsaufgabe mit dem
Handlungsbereich Medienproduktion
16. Mai
14. Nov.
15. Mai
21. Nov.
2. Situationsaufgabe mit dem
Handlungsbereich Führung und Organisation
17.  Mai
15. Nov.
16. Mai
22. Nov.
Anmeldeschluss ist drei Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der prüfenden IHK zu Kiel (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 224 KB). Vor Anmeldung zu einem Lehrgang sollten Sie gegebenenfalls die Zulassung zur Prüfung bei der zuständigen IHK prüfen lassen.

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person in der Lage ist, in Unternehmen unterschiedlicher Größe sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Unternehmens Fach- und Führungsfunktionen zu übernehmen, in denen zu verantwortende Leitungsprozesse von Organisationen eigenständig gesteuert werden, eigenständig ausgeführt werden und dafür Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geführt werden. Insbesondere ist festzustellen, ob die zu prüfende Person
  1. Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrnehmen kann,
  2. den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitgestalten kann sowie
  3. sich einstellen kann auf
  • Änderungen von Methoden und Systemen in der Produktion,
  • neue Strukturen der Arbeitsorganisation und
  • neue Methoden der Organisationsentwicklung und des Personalmanagements.
Für den Erwerb der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten bedarf es in der Regel eines Lernumfangs von insgesamt mindestens 1200 Stunden. 
Im Rahmen der Zulassungsprüfung erfolgt eine Selbsterklärung über den erforderlichen Lernumfang. Nachweise sind nicht vorzulegen.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zusammen mit dem erbrachten Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Bachelor Professional in Print“. Der Abschlussbezeichnung wird die weitere Abschlussbezeichnung „Geprüfter Industriemeister–Fachrichtung Printmedien“ oder „Geprüfte Industriemeisterin–Fachrichtung Printmedien“ vorangestellt.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Druck- und Medienwirtschaft zugeordnet werden kann, oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine einjährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer den Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" abgelegt hat. Die Zulassung zur Prüfung darf nicht länger als fünf Jahre vor dem Beginn der Prüfung im Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen” erfolgt sein.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters – Printmedien/einer Geprüften Industriemeisterin – Printmedien haben.
Der Erwerb der beruf- und arbeitspädagogischen Eignung ist zum Beispiel durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach Paragraf 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn des letzten Prüfungsbestandteils zu erbringen.

Gliederung und Durchführung der Prüfung

Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilprüfungen und einer Projektarbeit.
Grundlegende Qualifikationen:
  1. Rechtsbewusstes Handeln
  2. Betriebswirtschaftliches Handeln
  3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  4. Zusammenarbeit im Betrieb
Handlungsspezifische Qualifikation:
  1. Handlungsbereich “Medienproduktion” und
  2. Handlungsbereich “Führung und Organisation”.
Der Handlungsbereich „Medienproduktion“ enthält
  1. den Qualifikationsschwerpunkt „Produkte und Prozesse der Print- und Digitalmedienproduktion“ und
  2. die Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkte
  • Druck und Druckveredelung und
  • Druckweiterverarbeitung.
Der Handlungsbereich „Führung und Organisation“ enthält die Qualifikationsschwerpunkte
  1. Personalmanagement
  2. Vertriebs- und Geschäftsprozesse und
  3. Kostenmanagement.
Die Projektarbeit umfasst
  1. eine schriftliche Hausarbeit, in der eine praxisorientierte Gesamtplanung anzufertigen ist,
  2. eine mündliche Präsentation der Gesamtplanung und
  3. ein Fachgespräch.

Bestehen der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem Prüfungsbereich des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ und im Rahmen der Projektarbeit in der schriftlichen Hausarbeit sowie in der zusammengefassten Bewertung für die Präsentation und das Fachgespräch jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind.