Industriemeister/in Fachrichtung Mechatronik, Geprüfte/r
Geprüfte Industriemeister Mechatronik überwachen den Produktionsprozess, planen Arbeitsabläufe und führen Mitarbeiter. Sie gestalten den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mit.
Grundlage: Verordnung vom 19. Oktober 2005
Prüfungstermine
| Prüfungstermine | 2026 | 2027 | ||
|---|---|---|---|---|
| Basisqualifikationen - Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten - Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung - Rechtsbewusstes Handeln |
29. April | 5. Nov. | 29. April | 21. Okt. |
| - Betriebswirtschaftliches Handeln - Zusammenarbeit im Betrieb |
30. April | 6. Nov. | 30. April | 22. Okt. |
| Handlungsspezifische Qualifikationen 1. Situationsaufgabe mit dem Schwerpunkt Technik (T1 und T2) |
27. Mai | 23. Nov. | 2. Juni | 29. Nov. |
| 2. Situationsaufgabe mit dem Schwerpunkt Organisation |
28. Mai | 24. Nov. | 3. Juni | 30. Nov. |
Die Termine für die weiteren Jahre entnehmen Sie der Gesamtübersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 885 KB) von der DIHK Bildungs-GmbH.
Anmeldeschluss ist drei Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der jeweils prüfenden IHK Flensburg oder IHK zu Kiel (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 224 KB). Vor Anmeldung zu einem Lehrgang sollten Sie gegebenenfalls die Zulassung zur Prüfung bei der zuständigen IHK prüfen lassen.
Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Industriemeister/ zur Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Mechatronik und damit die Befähigung:
- in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in unterschiedlichen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und
- sich auf verändernde mechatronische Systeme, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Qualifikation vorhanden ist, in den betrieblichen Funktionsfeldern "Maschinen-/Anlagenbau und -betrieb", "Montage und Inbetriebnahme" sowie "Betriebserhaltung und Service" insbesondere folgende in Zusammenhang stehende Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Mechatronik wahrnehmen zu können:
1. Produktions- und Prozessabläufe mechatronischer Produkte und Systeme überwachen; über den Einsatz von Ressourcen bei der Integration und dem Betrieb mechatronischer Produkte und Systeme entscheiden; technische Schnittstellenprobleme bei heterogenen Komponenten und komplexen Aufgaben lösen; Systeme konfigurieren und parametrieren sowie deren Funktionalität auch als Elektrofachkraft in Betrieb nehmen und sicherstellen; Kundenanfragen, Fehlermeldungen und Kundenreklamationen aufnehmen und bewerten; technische Voraussetzungen und Realisierbarkeit mechatronischer Problemlösungen klären; Lösungen erarbeiten und implementieren; das Konfigurations- und Änderungsmanagement überwachen; Service- und Kundenunterstützungsleistungen intern und vor Ort bei Kunden konzipieren und durchführen einschließlich Teleservice; Systemtests bei und mit Kunden betreuen und begleiten; Audits und Qualitätssicherungsmaßnahmen betreuen und durchführen; technische Störungen und Qualitätssicherungsaktivitäten dokumentieren; Wirtschaftlichkeit und Kundenorientierung sicherstellen; Arbeitsplätze nach ergonomischen Gesichtspunkten gestalten und die Arbeitsstätten unter Beachtung entsprechender Vorschriften, Verordnungen und Normen einrichten; technische Weiterentwicklungen im Unternehmen umsetzen, Neuanläufe organisieren und überwachen; für den Werterhalt von Materialien und Produkten bei Transport und Lagerung Verantwortung tragen; Material, Bau- und Ersatzteile disponieren; bei der Entwicklung von Vorschlägen für neue technische Konzepte mitarbeiten und den ständigen Arbeits- und Produktionsverbesserungsprozess mitgestalten; bei der Festlegung von Qualitätszielen und -anforderungen für Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsprozesse und ihrer Umsetzung mitwirken;
2. Arbeitsabläufe einschließlich des Einsatzes von Material und Betriebsmitteln planen und sich an der Planung und Umsetzung neuer Arbeitstechniken beteiligen; das Projektmanagement durchführen, Kostenpläne aufstellen, die Kostenentwicklung überwachen und auf einen wirtschaftlichen Ablauf achten; bei der Auswahl und Beschaffung von Maschinen, Anlagen und Einrichtungen mitwirken; Qualitäts- und Quantitätsvorgaben planen und für die Einhaltung der Termine sorgen; die Instandhaltung in Abstimmung mit den zuständigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie den beteiligten betrieblichen Bereichen koordinieren und überwachen; Gefährdungsbeurteilungen durchführen, in enger Zusammenarbeit mit dem verantwortlichen Vorgesetzten und der Sicherheitsfachkraft die Einhaltung der Arbeitssicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsvorschriften gewährleisten, rechtzeitig und angemessen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie beteiligte betriebliche Bereiche informieren und unterweisen sowie die Maßnahmen dokumentieren; in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen übergeordnete Planungsgruppen beraten sowie Daten und Ergebnisse aus dem Verantwortungsbereich in die Planungsprozesse einbringen;
3. die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Sinne der Unternehmensziele führen und ihnen Aufgaben unter Berücksichtigung der Vorgaben, nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und unter Abwägung ihrer individuellen Eignung, Kompetenzen und Interessen zuordnen; die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu selbstständigem, verantwortlichem Handeln anleiten, deren Motivation fördern und sie an Entscheidungsprozessen beteiligen; bei der Planung des Personalbedarfs und bei Stellenbesetzungen mitwirken; den Personalbedarf im externen Serviceeinsatz feststellen und Personal befristet einstellen; Arbeitsgruppen betreuen und moderieren; die zielorientierte Kooperation und Kommunikation zwischen und mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie mit Kunden, Führungskräften und dem Betriebsrat fördern; Einzelne und Gruppen beurteilen sowie die Personalentwicklung, eine systematische Weiterbildung und die Innovationsbereitschaft fördern; neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in ihre Arbeitsbereiche einführen; die Ausbildung der zugeteilten Auszubildenden verantworten; die Qualitätsmanagementziele im zuständigen Bereich kontinuierlich umsetzen und das Qualitätsbewusstsein der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fördern; Kunden schulen, beraten und unterstützen; die Kundenzufriedenheit fördern; die technische Einweisung und Sicherheitsunterweisung beim Kunden durchführen und dokumentieren; den Übergabe- und Abnahmeprozess gemeinsam mit dem Kunden planen und durchführen.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Industriemeister” oder "Geprüfte Industriemeisterin” Fachrichtung Mechatronik.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen” ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Mechatroniker/ Mechatronikerin oder einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen” ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
- das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen”, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- in den unter "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen” Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Mechatronik gemäß § 1 Abs. 3 haben und elektrotechnische Arbeiten in der betrieblichen Anwendung einschließen.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nach dem Berufsbildungsgesetz oder auf Grund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen nach den §§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, ist nachzuweisen. Die Aneignung dieser Qualifikationen soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" erfolgen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Gliederung und Durchführung der Prüfung
Die Qualifikation zum Geprüften Industriemeister/ zur Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Mechatronik umfasst:
- Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Handlungsspezifische Qualifikationen.
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen gemäß der Ausbilder- Eignungsverordnung nach dem Berufsbildungsgesetz ist nachzuweisen.
Bestehen der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin in allen Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.
Zulassung und Anmeldung
- IHK Flensburg: Zulassung/ Anmeldung zur Fortbildungsprüfung (Link: https://bildung.ihk-flensburg.de/tibrosPP/PP_teilnehmer.jsp)
- IHK zu Kiel: Zulassung/Anmeldung Geprüfte/r Industriemeister/in Fachrichtung Mechatronik (Link: https://bildung.ihk-kiel.de/tibrosPP/PP_teilnehmer.jsp)
- IHK zu Lübeck: Zulassung/Anmeldung Geprüfte/r Industriemeister/in Mechatronik (Nr. 5541878)
Weitere Informationen
- DIHK Bildungs-gGmbH: Prüfungen A-Z (Link: https://www.dihk-bildungs-gmbh.de/weiterbildung/pruefungen-von-a-z/)
- Fortbildungsverordnung (Link: http://bundesrecht.juris.de/indmechaausbv/)
- Rahmenplan mit Lernzielen DIHK (Link: https://www.dihk-verlag.de/rahmenplaene.html)