Fortbildungsprüfungen A - Z

Industriemeister/in Fachrichtung Lebensmittel, Geprüfte/r

Industriemeister/innen der Fachrichtung Lebensmittel überwachen und optimieren lebensmitteltechnische Produktionsprozesse, koordinieren die In- und Außerbetriebnahme von Produktionsanlagen, organisieren den Einsatz von Betriebsmitteln und stellen deren Betriebsbereitschaft sicher. Sie führen Maßnahmen zur Vermeidung von Betriebsstörungen durch und setzen technologische Weiterentwicklungen sowie neue Produktionsprozesse um. Sie planen Qualitätsmaßnahmen, überwachen die Einhaltung von Qualitätsvorgaben und stellen den Werterhalt von Rohwaren, Hilfsmitteln und Endprodukten sicher. Des Weiteren leiten Sie Fachkräfte an, wirken bei der Personalauswahl mit, organisieren die betriebliche Aus- und Weiterbildung und überwachen die Arbeitsleistung und Kostenentwicklung in ihrem Verantwortungsbereich.
Grundlage: Verordnung vom 31. Januar 2017

Prüfungstermine

Die Prüfungstermine erhalten Sie auf Anfrage bei der IHK zu Kiel.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der prüfenden IHK zu Kiel (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 224 KB). Vor Anmeldung zu einem Lehrgang sollten Sie gegebenenfalls die Zulassung zur Prüfung bei der zuständigen IHK prüfen lassen.

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Mit der Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte/r Industriemeister/in – Fachrichtung Lebensmittel soll die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit nachgewiesen werden.
Durch die Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit soll der/die Geprüfte Industriemeister/in – Fachrichtung Lebensmittel in der Lage sein, in Betrieben unterschiedlicher Größe sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und sich auf Änderungen von Methoden und Systemen in der Produktion, auf neue Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten. Zur erweiterten beruflichen Handlungsfähigkeit gehören im Einzelnen folgende Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben:
Sachaufgaben:
  • die lebensmittelspezifischen Produktionsprozesse überwachen und optimieren,
  • die In- und Außerbetriebnahme von Produktionsanlagen organisieren und überwachen,
  • den Einsatz von Betriebs- und Produktionsmitteln koordinieren und deren Erhaltung und Betriebsbereitschaft sowie deren Werterhalt sicherstellen,
  • den Werterhalt von Rohwaren, Zusatz- und Hilfsstoffen sowie von Halbfabrikaten, Lebensmitteln und Verpackungsmaterialien bei Transport und Lagerung sicherstellen,
  • Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung von Betriebsstörungen einleiten und die Energieversorgung für die Produktionsabläufe sichern,
  • bei der Einrichtung von Arbeitsstätten und der Gestaltung von Arbeitsplätzen unter Beachtung ergonomischer Gesichtspunkte und entsprechender Vorschriften mitwirken,
  • technologische Weiterentwicklungen im Unternehmen umsetzen und
  • bei der Entwicklung von Vorschlägen für neue technische Konzepte und Spezifikationen mitarbeiten und den kontinuierlichen Verbesserungsprozess mitgestalten
Organisationsaufgaben:
  • die Arbeitsabläufe zur Herstellung von Lebensmitteln planen und überwachen sowie sich an der Planung und Umsetzung neuer Produktionsprozesse beteiligen,
  • die Kontrollen der ein- und ausgehenden Produkte sowie die Dokumentationen der Produktionsprozesse sicherstellen,
  • Kostenpläne aufstellen sowie die Kostenentwicklung überwachen und auf einen wirtschaftlichen Ablauf achten,
  • bei der Auswahl und Beschaffung von Geräten, Maschinen und Produktionsanlagen mitwirken,
  • Qualitäts- und Quantitätsvorgaben planen und deren fristgemäße Einhaltung gewährleisten,
  • die Rückverfolgbarkeit von Produkten und Prozessen sicherstellen,
  • die Instandhaltung in Abstimmung mit den zuständigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie mit den beteiligten betrieblichen Bereichen koordinieren und überwachen,
  • die Einhaltung der Arbeitssicherheits-, Umwelt-, Gesundheits- und Hygienevorschriften sicherstellen
Führungsaufgaben:
  • die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Sinne der Unternehmensziele führen und ihnen Aufgaben unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben, nach betriebswirtschaftlichen und arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung ihrer individuellen Eignung, ihrer Kompetenzen und ihrer Interessen zuordnen, sie zu selbstständigem, verantwortlichem Handeln anleiten, ihre Motivation fördern und sie an Entscheidungsprozessen beteiligen,
  • bei der Planung des Personalbedarfs und bei Stellenbesetzungen mitwirken,
  • Arbeitsgruppen betreuen und moderieren,
  • die ziel- und lösungsorientierte Kooperation und Kommunikation zwischen und mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, mit den Führungskräften sowie mit dem Betriebsrat fördern,
  • Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie Gruppen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen beurteilen, Personalentwicklungsmaßnahmen fördern sowie Unterweisungen durchführen und veranlassen,
  • die Innovationsbereitschaft der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fördern; neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in ihre Arbeitsbereiche einführen,
  • die Ausbildung der zugeteilten Auszubildenden vorbereiten und organisieren und die Durchführung der Ausbildung sicherstellen sowie
  • Qualitätsziele umsetzen sowie das qualitätsbewusste Handeln und die Kundenorientierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fördern
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Lebensmittel oder Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Lebensmittel.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Ernährungsberufen zugeordnet ist,
  2. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen” ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  2. über die in Absatz „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ Nummer 1 genannte Voraussetzung hinaus mindestens ein Jahr Berufspraxis und über die in Absatz „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ Nummer 2 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den aufgeführten Aufgaben eines/r Geprüften Industriemeisters/in – Fachrichtung Lebensmittel aufweisen.

Gliederung der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in zwei aufeinander aufbauende Prüfungsteile:
  • den Prüfungsteil “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen” mit den Prüfungsbereichen:
    • Rechtsbewusstes Handeln
    • Betriebswirtschaftliches Handeln
    • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
    • Zusammenarbeit im Betrieb
    • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
  • den Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen” mit den Handlungsbereichen:
    • Technik
    • Organisation
    • Führung und Personal
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen ist nachzuweisen.

Bestehen der Prüfung

Die Prüfungsleistungen in den Prüfungsteilen „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ und „Handlungsspezifische Qualifikationen“ sind jeweils mit Punkten zu bewerten.
Die Prüfung ist bestanden, wenn im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ alle Prüfungsbereiche sowie im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ die schriftlichen Situationsaufgaben und das situationsbezogene Fachgespräch jeweils mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden sind.