Fortbildungsprüfungen A - Z

Industriefachwirt/-in, Geprüfte/r

Geprüfte Industriefachwirte können in Industrieunternehmen den Wertschöpfungsprozess und die damit verbundenen Aufgabenstellungen und Probleme erkennen, analysieren und einer zielorientierten Lösung zuführen.
Grundlage: Verordnung vom 25. Juni 2010

Prüfungstermine

Prüfungstermine         2023          2024
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Rechnungswesen
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung
22.
März
25.
Okt.
20.
März
23.
Okt.
Handlungsspezifische Qualifikationen
Situationsbeschreibung; Aufgabenstellung 1
29.
März
26.
Okt.
27.
März
29.
Okt.
Situationsbeschreibung; Aufgabenstellung 2
30.
März
27.
Okt.
28.
März
30.
Okt.
Die Termine für die weiteren Jahre entnehmen Sie der Gesamtübersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1136 KB) von der DIHK Bildungs-GmbH.
Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der jeweils prüfenden IHK zu Kiel (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 224 KB) oder IHK zu Lübeck (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 592 KB). Vor Anmeldung zu einem Lehrgang sollten Sie gegebenenfalls die Zulassung zur Prüfung bei der zuständigen IHK prüfen lassen.

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Industriefachwirt/ zur Geprüften Industriefachwirtin, um in Industrieunternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und damit die Befähigung:
  1. den Wertschöpfungsprozess und die damit verbundenen Aufgabenstellungen und Probleme zu erkennen, zu analysieren und einer zielorientierten Lösung zuzuführen,
  2. Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbstständig unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte sowie unter Anwendung eines adäquaten Methodeneinsatzes zu bewerten, zu planen und durchzuführen,
  3. sich auf verändernde Methoden und Systeme in den Wertschöpfungs- und Geschäftsprozessen flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitzugestalten,
  4. anhand einer zielorientierten Führung, Kooperation und Kommunikation Geschäftsprozesse und Projekte nach innen und außen zu gestalten, zu moderieren und zu kontrollieren.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Geprüfter Industriefachwirt" oder "Geprüfte Industriefachwirtin".

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung in der Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
Zur Prüfung in der Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. das Ablegen des Prüfungsteils "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  2. im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 mindestens ein Jahr Berufspraxis und in den in Absatz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis nach Absatz 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines "Geprüften Industriefachwirtes" und einer "Geprüften Industriefachwirtin" nach § 1 Absatz 2 haben.

Gliederung und Durchführung der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in folgende Teilprüfungen:
  1. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
  2. Handlungsspezifische Qualifikationen
Die Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche:
  1. Volks- und Betriebswirtschaft
  2. Rechnungswesen
  3. Recht und Steuern
  4. Unternehmensführung
Die Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
  1. Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen
  2. Produktionsprozesse
  3. Marketing und Vertrieb
  4. Wissens- und Transfermanagement im Industrieunternehmen
  5. Führung und Zusammenarbeit
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt. Die mündliche Prüfung besteht aus einer Präsentation mit situationsbezogenem Fachgespräch.

Bestehen der Prüfung

Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn in allen Prüfungsfächern mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden.