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Fachwirt/in für Energiewirtschaft

Fachwirte und Fachwirtinnen für Energiewirtschaft planen, steuern, kontrollieren und betreuen Geschäftsprozesse in der Energiebeschaffung und im Energievertrieb. Sie analysieren den Energiemarkt und den Energieverbrauch ihrer Kunden, entwickeln Vertriebsstrategien sowie Produkte und vermarkten diese.
Im Rahmen des Energiedatenmanagements ermitteln sie, welche Lieferanten wie viel Energie an welche Kunden geliefert haben und wie viel Energie in die Netze eingespeist wurde. Diese Daten nutzen sie auch für Zeitreihen, Analysen und Prognosen des zukünftigen Verbrauchs. Sie unterstützen die Entwicklung strategischer Unternehmensziele in der Energiewirtschaft und wirken an deren Umsetzung mit.
Hierzu beurteilen sie Marktteilnehmer sowie energiewirtschaftliche Zusammenhänge und analysieren zum Beispiel die Auswirkungen neuer rechtlicher Regelungen und technischer Neuerungen oder das Marktpotenzial erneuerbarer Energieträger. Im Netzmanagement koordinieren sie Netzplanung, -bau und -betrieb, organisieren und überwachen die Wartung und Instandhaltung. Dabei sorgen sie für die Umsetzung der Vorgaben der Regulierungsbehörden und berücksichtigen das Zusammenwirken von Netzbetreibern und deren Marktpartnern. Außerdem übernehmen sie Aufgaben im Risikomanagement, im Kundenservice oder im Personalwesen.

Arbeitsgebiete und Aufgaben

Geprüfte Fachwirte für Energiewirtschaft sind in der Lage, eigenständig und verantwortlich die folgenden energiewirtschaftlichen Aufgaben unter Berücksichtigung der ökonomischen, ökologischen und ethischen Dimensionen eines nachhaltigen Wirtschaftens prozessorientiert wahrzunehmen und in diesem Zusammenhang auch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu führen:
  1. Entwicklung und Umsetzung strategischer Unternehmensziele unterstützen,
  2. energiewirtschaftliche Zusammenhänge und Zahlungsströme beurteilen und deren Bedeutung und Einflüsse auf die Unternehmensziele bewerten,
  3. Vertriebsstrategien entwickeln und Produkte mit den entsprechenden Verträgen kundenorientiert ableiten und vermarkten,
  4. im Rahmen des Risikomanagements das Portfoliomanagement durchführen,
  5. Netzplanung, -bau und -betrieb koordinieren; Vorgaben der Regulierungsbehörden in der Netzwirtschaft unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens von Netzbetreibern und deren Marktpartnern umsetzen,
  6. Kalkulations- und Controllingmethoden einsetzen, Abweichungsanalysen erstellen, Schwachstellen und Risiken identifizieren und bewerten sowie Lösungen für die festgestellten Defizite erarbeiten,
  7. mit internen und externen Partnern situationsgerecht kommunizieren,
  8. Teamarbeit und Projektmanagement umsetzen,
  9. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen führen und deren berufliche Entwicklung fördern sowie
  10. Berufsausbildung planen und durchführen.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
  2. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis,
  3. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten gewerblich-technischen Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den oben unter Nr. 1 genannten Arbeitsgebieten und Aufgaben eines Geprüften Fachwirts für Energiewirtschaft haben. Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten.

Zulassung

Sie möchten Ihre Zulassung zur Prüfung “Fachwirt/in für Energiewirtschaft” prüfen lassen? Dann füllen Sie folgendes Formular aus.