Fortbildungsprüfungen A - Z

Fachwirt/in für Logistiksysteme, Geprüfte/r

Geprüfte Fachwirte für Logistiksysteme sind qualifiziert, eigenständig und verantwortlich einen vollständigen und bereichsübergreifenden Geschäftsprozess logistisch zu gestalten und zu verbessern und hierbei Führungsaufgaben wahrzunehmen, Kunden zu beraten, logistische Anforderungen zu analysieren und zu bewerten, logistische Lösungen zu entwickeln und deren Umsetzung zu koordinieren.
Grundlage: Verordnung vom 13. Februar 2013

Prüfungstermine

Die Prüfungstermine erhalten Sie auf Anfrage bei der IHK zu Lübeck.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der prüfenden IHK zu Lübeck (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 592 KB). Vor Anmeldung zu einem Lehrgang sollten Sie gegebenenfalls die Zulassung zur Prüfung bei der zuständigen IHK prüfen lassen.

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Kompetenz vorhanden ist, eigenständig und verantwortlich einen vollständigen und bereichsübergreifenden Geschäftsprozess logistisch zu gestalten und zu verbessern und hierbei Führungsaufgaben wahrzunehmen, Kunden zu beraten, logistische Anforderungen zu analysieren und zu bewerten, logistische Lösungen zu entwickeln und deren Umsetzung zu koordinieren.
Es sollen folgende Aufgaben wahrgenommen werden:
  1. Beraten von internen und externen Kunden bei der Gestaltung logistischer Prozesse,
  2. Analysieren und Bewerten von Wertschöpfungsketten unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten,
  3. Entwickeln logistischer Konzepte,
  4. Planen, Koordinieren und Steuern der Umsetzung von Logistiklösungen im Rahmen von Projekten,
  5. Analysieren und Weiterentwickeln bestehender logistischer Prozesse,
  6. Beachten von Qualitätsmanagementsystemen,
  7. Führen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Fördern ihrer beruflichen Entwicklung,
  8. Organisieren der Berufsausbildung.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Fachwirt für Logistiksysteme“ oder „Geprüfte Fachwirtin für Logistiksysteme“.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe: Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistung, Speditionskaufmann/-frau, Industriekaufmann/-frau, Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandel oder Schifffahrtskaufmann/-frau und jeweils danach eine mindestens einjährige Berufspraxis,
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen dreijährigen anerkannten kaufmännisch-verwaltenden Ausbildungsberuf oder im anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft für Lagerlogistik und jeweils danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis,
  3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den unter Nummer 1 (Ziel der Prüfung) genannten Aufgaben haben.

Gliederung und Durchführung der Prüfung

Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen und bezieht sich auf die Handlungsbereiche:
  1. Logistische Anforderungen ermitteln, analysieren und bewerten,
  2. Logistische Lösungen entwickeln und planen,
  3. Logistische Lösungen umsetzen, bewerten und weiterentwickeln,
  4. Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit.
Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung durchgeführt. Es werden hierzu zwei gleichwertige Aufgabenstellungen bearbeitet.
Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch.

Bestehen der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn in der schriftlichen Prüfung und in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.