Aus- und Weiterbildung

Fachwirt/in für Büro- und Projektorganisation, Geprüfte/r

Die Weiterbildung Fachwirt/in für Büro- und Projektmanagement richtet sich an kaufmännische Mitarbeiter/innen, die bereits als Allroundkraft im Unternehmen tätig sind und beruflich aufsteigen wollen, um als Assistent/in der Geschäftsleitung selbständig und eigenverantwortlich qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben zu übernehmen.
Grundlage: Verordnung vom 21. August 2014

Prüfungstermine

Prüfungstermine
2024
2025
Betriebliche Situationsaufgabe;
Aufgabenstellung 1
21. Feb.
11. Sep.
19. Feb.
10. Sep.
Betriebliche Situationsaufgabe;
Aufgabenstellung 2
22. Feb.
12. Sep.
20. Feb.
11. Sep.
Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin. Die Termine für die weiteren Jahre entnehmen Sie der Gesamtübersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermin (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1136 KB)e von der DIHK Bildungs-GmbH.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der prüfenden IHK zu Kiel (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 224 KB) oder IHK zu Lübeck (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 592 KB). Vor Anmeldung zu einem Lehrgang sollten Sie gegebenenfalls die Zulassung zur Prüfung bei der zuständigen IHK prüfen lassen.

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Mit der Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüften Fachwirt für Büro- und Projektorganisation“ oder „Geprüfte Fachwirtin für Büro- und Projektorganisation“ soll die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit nachgewiesen werden.
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Kompetenzen vorhanden sind, um eigenständig und verantwortlich in den verschiedenen Bereichen der Bürowirtschaft umfassende und integrierende Aufgaben der Planung, Steuerung und Kontrolle unter Verwendung betriebs- und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente zu bearbeiten. Dabei sind wirtschaftliche, rechtliche, ethische und soziale Zusammenhänge zu beachten. Es sollen insbesondere folgende Aufgaben wahrgenommen werden:
  1. Planen, Organisieren, Koordinieren und Kontrollieren von Projekten und Veranstaltungen im In- und Ausland,
  2. Mitgestalten von betrieblichen Abläufen und Prozessen,
  3. Einsetzen und Optimieren von qualitätssichernden Maßnahmen,
  4. Zielgruppenorientiertes und situationsgerechtes Gestalten und Einsetzen von Kommunikations- und Werbemitteln,
  5. Angemessenes und sachgerechtes Kommunizieren auch unter Einsatz von Argumentations- und Präsentationstechniken, insbesondere unter Berücksichtigung von Konfliktbewältigungsstrategien und interkulturellen Aspekten,
  6. Ermitteln und ergebnisorientiertes Auswerten von bürowirtschaftsbezogenen Kennzahlen,
  7. Planen, Organisieren, Durchführen und Kontrollieren von Ausbildung,
  8. Entwickeln und Pflegen von internen und externen Kontakten, Kundenbeziehungen und Netzwerken.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Fachwirt für Büro- und Projektorganisation“ oder „Geprüfte Fachwirtin für Büro- und Projektorganisation“.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis soll inhaltlich wesentliche Bezüge zu den zu den unter Nummer 1 (Ziel der Prüfung) genannten Aufgaben eines „Geprüften Fachwirts für Büro- und Projektorganisation“ oder „Geprüften Fachwirtin für Büro- und Projektorganisation“  aufweisen.

Gliederung der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
  1. Koordinieren von Entscheidungsprozessen im Rahmen betrieblicher Organisationsstrukturen
  2. Gestalten und Pflegen von Kundenbeziehungen in betrieblichen Leistungsprozessen
  3. Führen, Betreuen, Verwalten und Ausbilden im büro- und personalwirtschaftlichen Umfeld
  4. Steuern von Geschäftsprozessen im bürowirtschaftlichen Umfeld.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil.

Bestehen der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn ohne Rundung in der schriftlichen und mündlichen Prüfung jeweils insgesamt mindestens 50 Punkte erbracht wurden.