Fortbildungsprüfungen A-Z

Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen, Geprüfte/r

Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen können in ambulanten oder (teil-)stationären Einrichtungen und Organisationen komplexe Aufgaben der Planung, Führung und Organisation übernehmen.
 Grundlage: Verordnung vom 21. Juli 2011

Prüfungstermine

Prüfungstermine
      2024
         2025
Aufgabenstellung 1
25.
März
21.
Okt.
25.
März
20.
Okt.
Aufgabenstellung 2
26.
März
22.
Okt.
26.
März
21.
Okt.
Die Termine für die weiteren Jahre entnehmen Sie der Gesamtübersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1136 KB) von der DIHK Bildungs-GmbH.
Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der jeweils prüfenden IHK Flensburg (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 273 KB), IHK zu Kiel (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 224 KB) oder IHK zu Lübeck (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 592 KB). Vor Anmeldung zu einem Lehrgang sollten Sie gegebenenfalls die Zulassung zur Prüfung bei der zuständigen IHK prüfen lassen.

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen vorhanden sind, um in verschiedenen Bereichen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, insbesondere in ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen, Organisationen, Institutionen und Verbänden als auch bei einer selbstständigen Tätigkeit, eigenständig komplexe fachliche und verantwortliche Aufgaben der Planung, Führung, Organisation und Kontrolle unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente auszuüben.
Die Qualifikation umfasst die Befähigung, den Dienstleistungsprozess auch als Wertschöpfungsprozess zu verstehen und eigenverantwortlich personal- und betriebswirtschaftliche Aufgaben- und Problemstellungen unter Beachtung umfassender Qualitätsmanagementmaßnahmen einer zielgerichteten Lösung zuzuführen. Neue Strategien, Strukturen, Systeme, Prozesse oder Verhaltensweisen sind in der Organisation umzusetzen.
Auszubildende, Mitarbeiter und Teams sollen geleitet und motiviert werden. Ferner ist nachzuweisen, dass zur Gestaltung eines anforderungsgerechten Dienstleitungsprozesses die Möglichkeiten von interdisziplinärer Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie multiprofessioneller Teamarbeit erkannt und genutzt werden.
Bei der Steuerung und Optimierung aller betrieblichen Vorgänge sind wirtschaftliche und rechtliche sowie soziale, ökologische und ethische Grundsätze zu beachten und regionale, nationale und internationale Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
Hierzu gehören insbesondere:
  1. Planen, Organisieren, Steuern, Überwachen und Optimieren betrieblicher Prozesse
  2. Beschaffen, Führen und Entwickeln von Personal sowie Qualifizierung der Mitarbeiter durch Aus- und Weiterbildung
  3. Lenken der Kommunikationsprozesse und Gestalten von internen sowie externen Schnittstellen
  4. Erfassen von Leistungserstellungsprozessen, Ermitteln, Interpretieren und Beurteilen von steuerungsrelevanten Daten sowie Einsetzen von Steuerungsinstrumenten
  5. Entwickeln und Ausgestalten von Unternehmenszielen und - strategien, Vorbereiten und Umsetzen unternehmerischer Entscheidungen
  6. Vorbereiten der Finanz- und Investitionsplanung, Entwickeln und Umsetzen von Finanzierungs- und Investitionskonzepten
  7. Steuern und Optimieren von Qualitätsmanagementprozessen
  8. Planen, Organisieren, Koordinieren, Überwachen und Evaluieren von Projekten
  9. Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen" oder "Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen".

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  4. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.

Gliederung und Durchführung der Prüfung

Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen.
Die Prüfung bezieht sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
  1. Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
  2. Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
  3. Gestalten von Schnittstellen und Projekten
  4. Steuern und überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
  5. Führen und Entwickeln von Personal
  6. Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen

Bestehen der Prüfung

Die schriftliche und die mündliche Prüfung sind jeweils gesondert zu bewerten. Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl in der schriftlichen als auch in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.