Fortbildungsprüfungen A - Z

Fachwirt/in im Gastgewerbe IHK

Fachwirte im Gastgewerbe können Gästeerwartungen erkennen und gastgewerbliche Leistungen planen, durchführen und kontrollieren. Sie setzen Marketinginstrumente zielorientiert ein.
Grundlage: Besondere Rechtsvorschrift der IHK Flensburg vom 26.03.2009

Prüfungstermine

Prüfungstermine           2024          2025
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Gastronomische Ausrichtung
  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Rechnungswesen
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung
20.
März
23.
Okt.
26.
März
22.
Okt.
Handlungsspezifische Qualifikationen
  • Gästeorientierung und Marketing
  • Branchenbezogenes Management
  • Branchenbezogenes Recht
  • Gastronomische Angebotsformen
Für die Prüfungstermine der
Handlungsspezifischen
Qualifikationen wenden
Sie sich bitte an Ihre IHK.
Die Termine für die weiteren Jahre entnehmen Sie der Gesamtübersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1136 KB) von der DIHK Bildungs-GmbH.
Anmeldeschluss ist drei Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der prüfenden IHK Flensburg (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 273 KB). Vor Anmeldung zu einem Lehrgang sollten Sie gegebenenfalls die Zulassung zur Prüfung bei der zuständigen IHK prüfen lassen.

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Die zuständige Stelle kann berufliche Fortbildungsprüfungen zum Fachwirt im Gastgewerbe IHK/ zur Fachwirtin im Gastgewerbe IHK durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit nachzuweisen ist.
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen vorhanden sind, um folgende Aufgaben eines Fachwirts im Gastgewerbe IHK/ einer Fachwirtin im Gastgewerbe IHK verantwortlich wahrzunehmen:
  1. Selbstständiges Umsetzen von Führungsaufgaben unter Anwendung von wirtschaftlichen, rechtlich und sozialen Vorgaben
  2. Erkennen von Gästeerwartungen und Bewerten neuer Entwicklungen sowie Planung, Durchführung und Kontrolle gastgewerblicher Leistungen
  3. Zielorientiertes Einsetzen von Marketinginstrumenten mit geeigneter Kommunikationsmitteln
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss "Fachwirt im Gastgewerbe IHK” bzw. “Fachwirtin im Gastgewerbe IHK".

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung in der Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" ist zuzulassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  2. eine mindestens vierjährige Berufspraxis
nachweist.
Zur Prüfung in der Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer den Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" abgelegt hat und
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder kaufmännisch verwandten Ausbildungsberuf im Gastgewerbe und danach eine insgesamt mindestens zweijährige Berufspraxis,
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen kaufmännischen oder kaufmännisch verwandten Ausbildungsberuf im Gastgewerbe und danach eine insgesamt mindestens dreijährige Berufspraxis,
  3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf und danach eine insgesamt mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  4. insgesamt eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.
Die Berufspraxis im Sinne des Absatz 2 sowie die anerkannten Ausbildungsberufe gemäß Absatz 2 Nummer 2 müssen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in Paragraf 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben.

Gliederung und Durchführung der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in folgende Teilprüfungen:
  • Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
  • Handlungsspezifische Qualifikationen
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.

Bestehen der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erbracht wurden.