Fortbildungsprüfungen A - Z

Controller/in, Geprüfte/r

Geprüfte Controller/innen können Instrumente und Techniken des Controllings gezielt zur strategischen und operativen Planung, Steuerung, Koordination und Kontrolle des betrieblichen Leistungsprozesses sowie einzelner Projekte entwickeln und einsetzen.
Grundlage: Verordnung vom 12. Juli 2006

Prüfungstermine

Prüfungstermine ab 2024 (bei Bedarf)*
1. Kostenrechnung und Kostenmanagement
12. Nov. 2024
2. Unternehmensplanung und Budgetierung
3. Jahresabschlussanalyse

13. Nov. 2024
4. Berichtswesen und Informationsmanagement
04. Dez. 2024
* 2023 werden noch keine Prüfungen angeboten.
Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der jeweils prüfenden IHK Flensburg (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 273 KB), IHK zu Kiel (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 224 KB) oder IHK zu Lübeck (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 592 KB). Vor Anmeldung zu einem Lehrgang sollten Sie gegebenenfalls die Zulassung zur Prüfung bei der zuständigen IHK prüfen lassen.

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Ziel der Prüfung ist der Nachweis der notwendigen Qualifikationen, die folgenden Aufgaben eigenständig und verantwortlich wahrnehmen zu können:
  1. Instrumente und Techniken des Controlling gezielt zur strategischen und operativen Planung, Steuerung, Koordination und Kontrolle des betrieblichen Leistungsprozesses sowie einzelner Projekte entwickeln und einsetzen,
  2. die Unternehmensplanung unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Aspekte und volkswirtschaftlicher Rahmenbedingungen organisieren und steuern, die Planungsziele kontrollieren und die wichtigsten Prozess- und Steuerungsgrößen überprüfen,
  3. ein Berichtswesen aufbauen, die Berichterstattung ständig durchführen und das Informationsmanagement koordinieren, einschließlich der Einführung und Anwendung von Informationssystemen,
  4. Problemlösungen entwickeln und vorausschauende Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlentwicklungen einleiten,
  5. Führungs- und Organisationsaufgaben übernehmen sowie die Leitungsebenen laufend beraten.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Controller/ Geprüfte Controllerin".

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  2. ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebswirtschaftlichen Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie oder einen Bachelor-Abschluss eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder
  4. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben eines Geprüften Controllers / einer Geprüften Controllerin haben.

Gliederung und Durchführung der Prüfung

Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung, einer Projektarbeit und einer mündlichen Prüfung zu insgesamt sechs Handlungsbereichen.

Die schriftliche Prüfung besteht aus vier Prüfungsleistungen zu folgenden Handlungsbereichen:
1.   Kostenrechnung und Kostenmanagement
2.   Unternehmensplanung und Budgetierung
3.   Jahresabschlussanalyse
4.   Berichtswesen und Informationsmanagement
Der Bereich „Berichtswesen und Informationsmanagement“ wird anhand einer oder mehrerer praktischer Übungen unter Nutzung allgemein üblicher Tabellenkalkulationsprogramme geprüft.

Im Rahmen einer Projektarbeit, einer Präsentation und eines Fachgesprächs sind die Prüfungsleistungen zu folgenden Handlungsbereichen zu erbringen:
5.   Betriebswirtschaftliche Beratung
6.   Führungsaufgaben und Moderation
In der Projektarbeit soll eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Controllingpraxis dargestellt, beurteilt und gelöst werden. Die Anfertigung der Projektarbeit erfolgt in Form einer schriftlichen Hausarbeit.
In der Präsentation sollen die Ergebnisse der Projektarbeit dargestellt und begründet werden.
Im Fachgespräch sollen anknüpfend an die Präsentation vertiefende oder erweiternde Fragestellungen aus allen Handlungsbereichen geprüft werden. Dabei soll auch nachgewiesen werden, die fachlichen Führungs- und Organisationsaufgaben zu beherrschen und mit Gesprächs- oder Beratungspartnern angemessen sprachlich kommunizieren zu können.

Bestehen der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn ohne Rundung in den folgenden Prüfungsleistungen jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind:
  1. in den vier schriftlichen Prüfungsleistungen
  2. in der Projektarbeit
  3. in der mündlichen Prüfung in Form einer Präsentation und Fachgespräch

Zulassung und Anmeldung

Informationen zur Zulassungsprüfung und zum Anmeldeverfahren erhalten Sie auf Anfrage bei der IHK Flensburg, der IHK Kiel und der IHK zu Lübeck.