Berufsspezialist im Bereich der IT

Berufsspezialisten im Bereich der IT haben die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die sie in der Regel im Rahmen der Berufsausbildung erworben haben, vertieft und die in der Regel im Rahmen der Berufsausbildung erworbene berufliche Handlungsfähigkeit um neue Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ergänzt.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung zum Berufsspezialist im Bereich der IT ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 5 zugeordnet. Je nach gewähltem Baustein wird der anerkannte Abschluss noch spezifiziert.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53 b Berufsbildungsgesetz erfüllt und Folgendes nachweist:
  • eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie,
  • eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
  • den Erwerb von mindestens 60 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung genannten Tätigkeiten aufweisen.
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.

Informationen zur Prüfung

Die Prüfung gliedert sich jeweils in
  1. eine schriftliche Prüfung und
  2. eine mündliche Prüfung.
Die Prüfung beginnt mit dem Ablegen der schriftlichen Prüfung nach Nummer 1. Das Prüfungsverfahren ist innerhalb von zwei Jahren, beginnend mit dem ersten Tag der Prüfung der zuerst abzulegenden Prüfungsleistung, abzuschließen. Bei Überschreiten der Frist gelten die erbrachten Prüfungsleistungen als mit null Punkten bewertet.
Hinweis der IHK: Sie können sich die Prüfung zum Gepr. Berufsspezialisten auf den ersten Prüfungsteil des Bachelor Professional in IT 10 Jahre anrechnen lassen, da der 1. Teil der Bachelorprüfung und die Prüfung zum Gepr. Berufsspezialisten identisch sind.

Wahlmöglichkeiten

Der Geprüfte Berufsspezialist im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik besteht aus einem der Folgenden Schwerpunkte:
  1. Geprüfter Berufsspezialist für Datenanalyse
  2. Geprüfter Berufsspezialist für Informationssicherheit
  3. Geprüfter Berufsspezialist für IT-Beratung
  4. Geprüfter Berufsspezialist für Softwareentwicklung
  5. Geprüfter Berufsspezialist für Systemintegration und Vernetzung

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der prüfenden IHK zu Lübeck (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 663 KB). Vor Anmeldung zu einem Lehrgang sollten Sie gegebenenfalls die Zulassung zur Prüfung bei der zuständigen IHK prüfen lassen.

Prüfungstermine

  • Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in für Softwareentwicklung
  • Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in für Systemintegration und Vernetzung
  • Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in für IT-Beratung
  • Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in für Datenanalyse
  • Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in für Informationssicherheit
2026 2027
1. Abgeleitete Aufgabenstellung
2. Abgeleitete Aufgabenstellung
18. März 16. September 18. März 13. September

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