Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen

Bachelor Professionals in Versicherungen und Finanzanlagen können in der Versicherungs- und Finanzwirtschaft sowie in entsprechenden Organisationseinheiten anderer Wirtschaftsunternehmen (Banken, Handel, Industrie) eingesetzt und eigenständig verantwortungsvolle Aufgaben übernehmen. Der Fortbildungsabschluss löst den bisherigen Abschluss zum/zur Geprüften Fachwirt/in für Versicherungen und Finanzen ab.
Grundlage: Verordnung vom 26. November 2024

Prüfungstermine

Die Prüfungstermine erhalten Sie auf Anfrage bei der IHK zu Kiel. Der Anmeldeschluss erfolgt drei Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin.
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Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der IHK zu Kiel (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 224 KB). Vor Anmeldung zu einem Lehrgang sollten Sie gegebenenfalls die Zulassung zur Prüfung bei der zuständigen IHK prüfen lassen.

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Mit der erfolgreich abgelegten Prüfung wird die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit auf der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe der höherqualifizierenden Berufsbildung nachgewiesen.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung “Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen”.
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person in der Lage ist, Fach- und Führungsfunktionen zu übernehmen, in denen zu verantwortende Leitungsprozesse von Organisationen eigenständig gesteuert und eigenständig ausgeführt werden und dafür Mitarbeitende geführt werden.
Im Einzelnen umfasst dies insbesondere folgende Tätigkeiten:
  1. Analysieren von Unternehmensprozessen hinsichtlich möglichen Veränderungspotenzials,
  2. nachhaltiges, kundenorientiertes und digitales Gestalten von Arbeitsprozessen in der Versicherungswirtschaft,
  3. Wahrnehmen von Führungsaufgaben und Begleiten von Mitarbeitenden in Veränderungsprozessen unter handlungsorientierter Anwendung von Führungsansätzen und Kommunikationstechniken,
  4. Übernehmen von Aufgaben in der betrieblichen Ausbildung und Personalentwicklung,
  5. Initiieren von innovativen, kundenzentrierten Produkt- und Vertriebsstrategien sowie Mitwirken bei deren Umsetzung,
  6. Initiieren, Konzipieren und Organisieren von Projekten unter systematischer und zielorientierter Anwendung von Projektmanagementmethoden und Kommunikationsmodellen,
  7. Übernehmen von komplexen Aufgaben in den betrieblichen Kernprozessen Produktmanagement, Kundenmanagement sowie Schaden- und Leistungsmanagement sowie
  8. Ermitteln von Kundenbedarfen und Entwickeln von kundenzentrierten Lösungen in einem Kundenbedarfsfeld.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
  1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen und Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen,
  2. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf sowie eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
  3. einen Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie sowie eine auf den Abschluss folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
  4. eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung zum Geprüften Fachmann für Versicherungsvermittlung IHK und zur Geprüften Fachfrau für Versicherungsvermittlung IHK des § 34d Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 der Gewerbeordnung sowie eine auf die Sachkundeprüfung folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis,
  5. den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen sowie eine darauffolgende, mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  6. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis nach Nummer 2 bis 6 muss wesentliche inhaltliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 3 der Verordnung genannten Tätigkeiten aufweisen (siehe Tätigkeiten unter Punkt Ziele der Prüfung). Die Dauer und der Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen.
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Form und Ablauf der Prüfung

Die Prüfung umfasst den ersten Prüfungsteil "Kundenbedarfsfelder“ und den zweiten Prüfungsteil "Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“.
Der erste Prüfungsteil "Kundenbedarfsfelder“ umfasst folgende Prüfungsbereiche, von denen einer bei Prüfungsanmeldung zu wählen ist:
  • "Lösungen im Kundenbedarfsfeld Vorsorge“ und
  • "Lösungen für Gewerbekunden im Kundenbedarfsfeld Sach- und Vermögensschutz“
Die Prüfung im ersten Prüfungsteil mit dem gewählten Prüfungsbereich besteht aus einer schriftlichen Prüfung.
Der zweite Prüfungsteil "Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“ umfasst die Prüfungsbereiche:
  • "Kernprozesse gestalten“ sowie
  • "Steuerung, Zusammenarbeit und Leadership“
Die Prüfung im zweiten Prüfungsteil gliedert sich in eine schriftliche und eine praxisbezogene Prüfung. Die praxisbezogene Prüfung besteht aus drei Prüfungsleistungen: einer schriftlichen Praxistransferarbeit, einer Präsentation und einem Fachgespräch.

Bestehen der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen ohne Rundung jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind.