Abschlussprüfung bei der IHK zu Lübeck

Informationen für Wiederholungsprüfungen

Allgemeine Informationen

  1. Die nicht bestandene Abschlussprüfung kann insgesamt zweimal wiederholt werden.
  2. Prüfungsteile, in denen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden, sind auf Antrag nicht zu wiederholen. Dafür müssen Sie sich innerhalb von zwei Jahren - gerechnet vom Tag der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an - zur Wiederholungsprüfung anmelden. Lassen Sie diese Zeit verstreichen, müssen Sie alle Prüfungsfächer wiederholen. Ggf. sind je nach Ausbildungsberuf weitergehende Vorschriften zu beachten.
  3. Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden.
  4. Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung hat unter Beachtung der Anmeldefrist zu erfolgen. 
Anmeldefrist Sommerprüfung: 1. Februar
Anmeldefrist Winterprüfung: 15. August

Bei der IHK zu Lübeck eingetragene Ausbildungsverhältnisse

Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung, die Sie mit Ihrem Nichtbestandenen-Bescheid erhalten haben, bitten wir unter Berücksichtigung der Anmeldefrist an uns zurückzusenden (s. allgemeine Informationen).

Ausbildungsverhältnis soll verlängert werden

Das Ausbildungsverhältnis kann auf Antrag des Auszubildenden zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung - höchstens um ein Jahr - verlängert werden. Falls eine Vertragsverlängerung beabsichtigt ist, bitten wir Sie, uns den ausgefüllten Antrag auf Verlängerung/Ergänzung des Berufsausbildungsvertrages (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 313 KB) in dreifacher Ausfertigung sowie von Ihnen und Ihrem Ausbildungsbetrieb unterschrieben umgehend einzureichen.
Empfohlene Vertragsverlängerung
nach nichtbestandener Sommerprüfung: bis zum 31. Januar
nach nichtbestandener Winterprüfung: bis zum 31. Juli

Ausbildungsverhältnis soll nicht verlängert werden

Sollten Sie keinen Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit stellen, endet die Ausbildung wie vertraglich vereinbart. In diesem Fall informieren Sie Ihre zuständige IHK bitte schriftlich.

Externe Prüflingsteilnehmer

Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung, die Sie mit Ihrem Nichtbestandenen-Bescheid erhalten haben, bitten wir unter Berücksichtigung der Anmeldefrist an uns zurückzusenden (s. allgemeine Informationen).

Prüflinge anderer Kammern

Für die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung und ggf. benötigte Verlängerungsverträge wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer.