Abschlussprüfung

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Besonders gute Leistungen in Ausbildungsbetrieb und Schule machen es möglich, bei der IHK einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung zu stellen.
Auszubildende können nach Anhörung des Ausbildenden gemäß Paragraf 45 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Dadurch soll denjenigen, die im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule ein größeres Lerntempo entwickelt haben und die aufgrund dieser Leistungen das vorgegebene Ausbildungsziel vorzeitig erreichen können, die Möglichkeit gegeben werden, zu einem Prüfungstermin zugelassen zu werden, der vor dem regulär anstehenden Prüfungstermin liegt.
Der Antrag auf vorzeitige Zulassung kann vom Auszubildenden, bei Minderjährigen vom gesetzlichen Vertreter mit Zustimmung des Auszubildenden, gestellt werden. Dabei ist es wichtig, die Anmeldefristen der IHK zu beachten. Dem Antrag sind Kopien sämtlicher Berufsschulzeugnisse beizufügen. Die Ausbildungsnachweise sind - wenn deren Führung vorgeschrieben ist - mit der Anmeldung zur Prüfung im Bildungsportal hochzuladen.
Anträge für die vorzeitige Zulassung bei der IHK zu Kiel müssen spätestens bis zum 31. Oktober (Sommerprüfung) bzw. bis zum 31. Mai (Winterprüfung) vorliegen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag nur innerhalb der genannten Meldefristen über das Bildungsportal von den Auszubildenden gestellt werden kann. Auch der Ausbildungsbetrieb muss diesen im gleichen Zeitraum genehmigen.
Für die IHK zu Lübeck und IHK Flensburg gelten der 1. Februar (Sommerprüfung) und der 15. August (Winterprüfung).
Zulassungsvoraussetzungen sind:
  • Die schriftliche Bestätigung mindestens guter (überdurchschnittlicher) Leistungen im Ausbildungsbetrieb durch den Ausbildenden. Darüber hinaus sind entsprechend der Ausbildungsordnung der Ausbildungsgang, der Leistungsstand und die in der bis zur Prüfung noch verbleibenden Zeit zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten im Hinblick auf die Erreichung des Ausbildungszieles zu berücksichtigen.
  • Der schriftliche Nachweis durch die Berufsschule (Zeugnisse siehe oben), dass zum Zeitpunkt der Antragstellung im Durchschnitt mindestens die Gesamtnote "gut" (2,49) und keine Note schlechter als "ausreichend" erreicht wurde. Berücksichtigt werden nur die für die Abschlussprüfung wesentlichen Lernfelder/Fächer.
Hierbei ist davon auszugehen, dass dieser Leistungsstand sowohl im schulischen als auch im betrieblichen Bereich vorliegen muss. Bitte beachten Sie, dass eine Zulassung zur vorzeitigen AP nicht nur leistungsgebunden erfolgt, sondern auch von der Teilnahme an der Zwischenprüfung/ Abschlussprüfung Teil 1 abhängt. Die vorzeitige Zulassung erfolgt vorbehaltlich bis zur Erfüllung aller Zulassungskriterien.
Die IHK Flensburg bietet auf der Webseite www.vorzeitigzurpruefung.de online eine Überprüfungsmöglichkeit, ob Sie vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden können.
Ein Video, wie das ganze funktioniert, gibt es hier: