Nr. 6481352

Anerkennung leitende Tätigkeit

Sie können die leitende Tätigkeit anerkennen lassen. Nutzen Sie dazu diesen Online-Antrag.
  1. Die fachliche Eignung kann durch eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem inländischen Unternehmen nachgewiesen werden, das Straßenpersonenverkehr betreibt.
    Eine Beschäftigung als Fahrer oder als untergeordneter Mitarbeiter reicht nicht aus.
  2. Die Tätigkeit muss die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens (Taxi- und Mietwagenverkehr) erforderlichen Kenntnisse auf den Sachgebieten vermittelt haben, die sich aus Anlage 3, der Berufszugangsverordnung (PBZugV) ergeben.
    Die erworbenen Kenntnisse sind in einer detaillierten Beschreibung der bisherigen Tätigkeiten darzustellen.
  3. Das Ende der Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Für die Antragstellung sind folgende Nachweise/Dokumente nötig:
Falls diese nicht digital zur Verfügung stehen, senden Sie die Kopien bitte per Post zur IHK – im Anschluss an die digitale Antragstellung.
Bei selbstständiger Tätigkeit:
  • Gewerbeanmeldung
  • Handelsregisterauszug bei Eintragung ins Handelsregister
  • Gesellschaftsvertrag bei Rechtsform GbR
  • Personalausweis (Vor- und Rückseite)
Bei leitender Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses:
  • Handelsregisterauszug bei Eintragung im Handelsregister
  • Arbeitsvertrag
  • Lohnabrechnung
  • Sozialversicherungsnachweise (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung)
  • Zeichnungsbefugnis
  • Bankvollmacht
  • Auftritt im Rechts- und Geschäftsverkehr (z.B. Abschluss von Arbeitsverträgen, Kfz.-Kaufverträge usw.)
  • Bestätigung der Genehmigungsbehörde über die Bestellung als Betriebsleiter bzw. als Stellvertreter des Betriebsleiters nach § 4 BOKraft
  • Personalausweis (Vor- und Rückseite)
  • Lebenslauf
Wichtig:
Beschreibung der erworbenen Kenntnisse im Rahmen der bisherigen Tätigkeit (selbstständig beziehungsweise leitend) i.S. der Anlage 3, der Berufszugangsverordnung (PBZugV) – wie unter Punkt 2 – erwähnt. Bitte geben Sie auf einem gesonderten Blatt eine möglichst detaillierte Beschreibung Ihrer bisherigen Tätigkeit (insbesondere der durchgeführten Beförderungen zum Beispiel Taxi- und Mietwagenverkehr / Ferienzielreisen / Linienverkehr / innerstaatliche bzw. grenzüberschreitende Personenbeförderungen) und legen Sie dar, welche Kenntnisse Sie sich im Rahmen dieser Tätigkeit aneignen konnten. Bitte entsprechende Nachweise/Dokumente beifügen.
Zusätzliche Nachweise (optional):
  • Arbeitszeugnis
  • Dokumente/Unterlagen (zum Beispiel Stellenbeschreibung) oder gegebenenfalls des QS-Systems, aus denen der Verantwortungsbereich innerhalb des Unternehmens hervorgeht, sofern das Unternehmen über ein Qualitätsmanagement-System verfügt

Gebühr

Die Antragsgebühr beträgt 60,- Euro. Der Gebührenbescheid wird auf den Antragsteller ausgestellt.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihres Antrags durch die IHK gebührenpflichtig ist, unabhängig davon, ob Ihr Antrag positiv oder negativ beschieden wird.

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