Antrag auf Umschreibung einer Fachkundebescheinigung ohne laufende Nummer
Es ist zukünftig im Rahmen der Genehmigungserteilung durch die Erteilungsbehörde im EDV-Programm bezüglich des Verkehrsleiters die Nummer der Fachkundebescheinigung einzutragen. Diese Nummer wird IHK-spezifisch für den Güter- und den Personenverkehr vergeben.
Wer bereits im Besitz eines von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises mit einer laufenden Nummer ist, benötigt keine Umschreibung. Trägt Ihre Fachkundebescheinigung noch keine laufende Nummer, werden Sie ggf. von der Erteilungsbehörde aufgefordert, diesen umschreiben zu lassen.
Zuständig für die Umschreibung ist die IHK, die den Fachkundenachweis ausgestellt hat.
Gebühr
Die Antragsgebühr beträgt 50 Euro. Der Gebührenbescheid wird auf den Antragsteller ausgestellt.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihres Antrags durch die IHK gebührenpflichtig ist, unabhängig davon, ob Ihr Antrag positiv oder negativ beschieden wird.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihres Antrags durch die IHK gebührenpflichtig ist, unabhängig davon, ob Ihr Antrag positiv oder negativ beschieden wird.