Nr. 290
Fachkunde

Fachkundeprüfungen im Verkehrsgewerbe

Sie suchen Informationen über den Inhalt und den Ablauf der Fachkundeprüfung für den Omnibusverkehr, für Taxen- und Mietwagenunternehmer oder für Güterkraftverkehrsunternehmer? Auf der nachfolgenden Seite finden Sie die wichtigsten Dokumente zu diesen Themen.
Güterkraftverkehrsgesetz

Das Güterkraftverkehrsgesetz schreibt vor, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person eines Güterkraftverkehrsunternehmens mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben, fachlich geeignet sein muss.

Personenbeförderungsgesetz
Linienbusse parkend nebeneinander © Rudolpho Duba/PIXELIO

Das Personenbeförderungsgesetz schreibt vor, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person eines Omnibusunternehmens fachlich geeignet sein muss. In der Regel wird diese fachliche Eignung durch eine Prüfung nachgewiesen.

Personenbeförderungsgesetz

Das Personenbeförderungsgesetz schreibt vor, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person eines Taxi- oder Mietwagenunternehmens fachlich geeignet sein muss. Deshalb müssen Sie in der Regel eine Prüfung bei der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer ablegen.

Qualifizierung von Fahrpersonal

Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen zu gewerblichen Zwecken durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob diese Tätigkeit als Arbeitnehmer(in) ausgeübt wird oder der Unternehmer(in) das Fahrzeug selbst lenkt.