Anerkennung leitende Tätigkeit
Sie können die leitende Tätigkeit anerkennen lassen. Nutzen Sie dazu diesen Online-Antrag.
- Die fachliche Eignung kann durch eine mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit im Sinne des Artikels 9 der VO (EG) Nr. 1071/2009 in einem Unternehmen, das Straßenpersonenkraftverkehr betreibt, nachgewiesen werden.
- Diese Tätigkeit muss in dem Zeitraum von zehn Jahren vor dem 4. Dezember 2009 ohne Unterbrechung in einem oder mehreren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ausgeübt worden sein.
- Die Tätigkeit muss die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenkraftverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den Sachgebieten vermittelt haben, die sich aus Anhang 1, Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 ergeben.
- Die erworbenen Kenntnisse sind in einer detaillierten Beschreibung der bisherigen Tätigkeiten darzustellen.
Für die Antragstellung sind folgende Nachweise/Dokumente nötig (Falls diese nicht digital zur Verfügung stehen, senden Sie die Kopien bitte per Post zur IHK – im Anschluss an die digitale Antragstellung):
Bei selbstständiger Tätigkeit
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug bei Eintragung im Handelsregister (Eintragung als Inhaber, Gesellschafter / Geschäftsführer / Prokurist)
- Gesellschaftsvertrag bei Rechtsform GbR
- Personalausweis (Vor- und Rückseite)
Bei leitender Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses
- Handelsregisterauszug bei Eintrag im Handelsregister (Eintragung als Geschäftsführer / Prokurist)
- Arbeitsvertrag
- Stellenbeschreibung
- Arbeitszeugnis
Zusätzliche Nachweise (optional)
- Lebenslauf
- Dokumente/Unterlagen des QS-Systems, aus denen der Verantwortungsbereich innerhalb des Unternehmens hervorgeht, sofern das Unternehmen über ein Qualitätsmanagement-System verfügt
Wichtig:
Beschreibung der erworbenen Kenntnisse im Rahmen der bisherigen Tätigkeit (selbstständig beziehungsweise leitend) im Sinne des Anhang 1, VO (EG) Nr. 1071/2009, wie unter Punkt 3 genannt. Bitte geben Sie auf einem gesonderten Blatt eine möglichst detaillierte Beschreibung Ihrer bisherigen Tätigkeit (insbesondere der durchgeführten Transporte zum Beispiel Linienverkehr / Gelegenheitsverkehr / Schülerverkehr / innerstädtischer beziehungsweise grenzüberschreitender Personenverkehr) und legen Sie dar, welche Kenntnisse Sie sich im Rahmen dieser Tätigkeit aneignen konnten.
Beschreibung der erworbenen Kenntnisse im Rahmen der bisherigen Tätigkeit (selbstständig beziehungsweise leitend) im Sinne des Anhang 1, VO (EG) Nr. 1071/2009, wie unter Punkt 3 genannt. Bitte geben Sie auf einem gesonderten Blatt eine möglichst detaillierte Beschreibung Ihrer bisherigen Tätigkeit (insbesondere der durchgeführten Transporte zum Beispiel Linienverkehr / Gelegenheitsverkehr / Schülerverkehr / innerstädtischer beziehungsweise grenzüberschreitender Personenverkehr) und legen Sie dar, welche Kenntnisse Sie sich im Rahmen dieser Tätigkeit aneignen konnten.
Die folgenden Aufzählungen dienen als Beispiele für bereits erworbene Kenntnisse in den notwendigen Prüfungssachgebieten.
Personenbeförderungsrecht:
- die Regelungen für den gewerblichen Straßenpersonenverkehr, den Einsatz von Mietfahrzeugen, die Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer, insbesondere die Vorschriften für die Ordnung des Gewerbes, den Zugang zum Beruf sowie über Kontrollen und die Ahndung von Zuwiderhandlungen kennen
Arbeits- und Sozialrecht:
- die Aufgabe und die Arbeitsweise der verschiedenen Stellen kennen, die im Kraftverkehrsgewerbe zur Wahrung der Arbeitnehmerinteressen tätig sind (Gewerkschaften, Betriebsräte, Personalvertreter, Arbeitsinspektoren usw.)
- Seminarbesuche (zum Beispiel zum Thema EG-Sozialvorschriften)
Marktzugang:
- die erforderlichen Schriftstücke für die Erbringung von Kraftverkehrsleistungen kennen und Kontrollverfahren schaffen können, um sicherzustellen, dass zu jeder Beförderung ordnungsmäßige Schriftstücke insbesondere über das Fahrzeug, den Fahrer, das Beförderungsgut oder das Gepäck sowohl im Fahrzeug mitgeführt als auch im Unternehmen aufbewahrt werden;
Normen und technische Vorschriften:
- die Regeln für Gewichte und Abmessungen der Fahrzeuge in den Mitgliedstaaten sowie die Verfahren für
davon abweichende Beförderungen im Schwer- und Großraumverkehr kennen
Straßenverkehrssicherheit:
- wissen, welche Qualifikationen für das Fahrpersonal erforderlich sind (Führerscheine, Fahrerlaubnisse, Lenkberechtigungen, ärztliche Bescheinigungen, Befähigungszeugnisse usw.)
- Verfahren für ordnungsgemäße Ladungssicherung durchführen können und die entsprechenden Techniken kennen.
Gebühr
Die Antragsgebühr beträgt 60,- Euro. Der Gebührenbescheid wird auf den Antragsteller ausgestellt.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihres Antrags durch die IHK gebührenpflichtig ist, unabhängig davon, ob Ihr Antrag positiv oder negativ beschieden wird.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihres Antrags durch die IHK gebührenpflichtig ist, unabhängig davon, ob Ihr Antrag positiv oder negativ beschieden wird.