Anerkennung leitende Tätigkeit
Sie können die leitende Tätigkeit anerkennen lassen. Nutzen Sie dazu diesen Online-Antrag.
- Die fachliche Eignung kann durch eine mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit im Sinne des Artikels 9 der VO (EG) Nr. 1071/2009 in einem Unternehmen, das Güterkraftverkehr betreibt, nachgewiesen werden.
- Diese Tätigkeit muss in dem Zeitraum von zehn Jahren vor dem 4. Dezember 2009 ohne Unterbrechung in einem oder mehreren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ausgeübt worden sein.
- Die Tätigkeit muss die zur ordnungsgemäßen Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den Sachgebieten vermittelt haben, die sich aus Anhang 1, Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 ergeben.
- Die erworbenen Kenntnisse sind in einer detaillierten Beschreibung der bisherigen Tätigkeiten darzustellen.
Für die Antragstellung sind folgende Nachweise/Dokumente nötig (Falls diese nicht digital zur Verfügung stehen, senden Sie die Kopien bitte per Post zur IHK – im Anschluss an die digitale Antragstellung):
Bei selbstständiger Tätigkeit
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug bei Eintragung im Handelsregister (Eintragung als Inhaber, Gesellschafter / Geschäftsführer / Prokurist)
- Gesellschaftsvertrag bei Rechtsform GbR
- Personalausweis (Vor- und Rückseite)
Bei leitender Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses
- Handelsregisterauszug bei Eintrag im Handelsregister (Eintragung als Geschäftsführer / Prokurist)
- Arbeitsvertrag
- Stellenbeschreibung
- Arbeitszeugnis
Zusätzliche Nachweise (optional)
- Lebenslauf
- Dokumente/Unterlagen des QS-Systems, aus denen der Verantwortungsbereich innerhalb des Unternehmens hervorgeht, sofern das Unternehmen über ein Qualitätsmanagement-System verfügt
Wichtig:
Beschreibung der erworbenen Kenntnisse im Rahmen der bisherigen Tätigkeit (selbstständig beziehungsweise leitend) im Sinne der Anlage 1, VO (EG) Nr. 1071/2009, wie unter Punkt 4 genannt. Bitte geben Sie auf einem gesonderten Blatt eine möglichst detaillierte Beschreibung Ihrer bisherigen Tätigkeit (insbesondere der durchgeführten Transporte zum Beispiel Stückgutverkehr / Lebensmittel- / Gefahrgut-/ Abfalltransporte / innerstaatlicher beziehungsweise grenzüberschreitender Güterkraftverkehr) und legen Sie dar, welche Kenntnisse Sie sich im Rahmen dieser Tätigkeit aneignen konnten.
Beschreibung der erworbenen Kenntnisse im Rahmen der bisherigen Tätigkeit (selbstständig beziehungsweise leitend) im Sinne der Anlage 1, VO (EG) Nr. 1071/2009, wie unter Punkt 4 genannt. Bitte geben Sie auf einem gesonderten Blatt eine möglichst detaillierte Beschreibung Ihrer bisherigen Tätigkeit (insbesondere der durchgeführten Transporte zum Beispiel Stückgutverkehr / Lebensmittel- / Gefahrgut-/ Abfalltransporte / innerstaatlicher beziehungsweise grenzüberschreitender Güterkraftverkehr) und legen Sie dar, welche Kenntnisse Sie sich im Rahmen dieser Tätigkeit aneignen konnten.
Die folgenden Aufzählungen dienen als Beispiele für bereits erworbene Kenntnisse in den notwendigen Prüfungssachgebieten.
Güterkraftverkehrsrecht:
- Güterkraftverkehrsunternehmer: Versicherungsbestätigung über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nach § 7 a GüKG
Arbeits- und Sozialrecht:
- Beschäftigung von Arbeitnehmern (zum Beispiel Kopie des letzten Lohnnachweises gegenüber der Berufsgenossenschaft für Transportwirtschaft und Verkehr)
- Seminarbesuche (zum Beispiel zum Thema EG-Sozialvorschriften)
Gefahrgutrecht:
- Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragter (Bestellungsurkunde / gegebenenfalls Schulungsnachweis / EG-Schulungsnachweis)
- Tätigkeit als Gefahrgutfahrer (ADR-Bescheinigung nach Kapitel 8.2 des ADR)
Abfallrecht:
- Transportgenehmigung nach dem KrWG
Laden und Entladen der Fahrzeuge:
- Besuch entsprechender Lehrgänge zur Ladungssicherung von Fahrzeugen (zum Beispiel Lehrgänge der BG Verkehr/der Güterkraftverkehrsverbände)
Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr:
- Nachweis über die Durchführung grenzüberschreitender Güterkraftverkehre (gegebenenfalls Bestätigung des Auftraggebers)
Zollrecht:
- Teilnahme am gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahren (zum Beispiel Kopie des Zollverschlussanerkenntnisses, der Bürgschaftsurkunde)
- Teilnahme am Carnet-TIR-Verfahren (zum Beispiel Fotokopie des Deckblattes des zuletzt verwendeten Carnet-TIR)
Gebühr
Die Antragsgebühr beträgt 60,- Euro. Der Gebührenbescheid wird auf den Antragsteller ausgestellt.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihres Antrags durch die IHK gebührenpflichtig ist, unabhängig davon, ob Ihr Antrag positiv oder negativ beschieden wird.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihres Antrags durch die IHK gebührenpflichtig ist, unabhängig davon, ob Ihr Antrag positiv oder negativ beschieden wird.