Güterkraftverkehr
Antrag auf Anerkennung eines gleichwertigen Abschlusses
Als Fachkundeprüfung gilt der Nachweis in einem der nachfolgend genannten Ausbildungsberufe, Weiterbildungen oder eines Studiums, wenn die Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen worden ist (GBZugV § 7, Anlage 4, Fassung vom 31. Dezember 2011).
Wenn Ihr(e) erworbene Abschlussprüfung, Weiterbildung oder Studium in dem Listenfeld genannt ist und Sie einen Nachweis darüber erbringen können, sind Sie berechtigt einen Antrag auf Umschreibung eines gleichwertigen Abschlusses zu stellen.
Bitte halten Sie für die Antragsstellung folgende Dokumente bereit:
- Prüfungs-/Abschlusszeugnis
- Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Pass mit Meldebescheinigung
Zuständigkeit
Dabei gilt das Wohnortprinzip, das heißt es ist die IHK zuständig, in deren Bezirk der/die Antragsteller/in seinen/ihren ständigen Wohnsitz innehat. Hat der/die Antragsteller/in seinen/ihren Wohnsitz im Ausland, ist die nächstgelegene Industrie- und Handelskammer zuständig.
Gebühr
Die Gebühr beträgt 50 Euro. Der Gebührenbescheid wird auf den Antragsteller ausgestellt.