IHK Flensburg
Antrag für die Anmeldung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 (2) BBiG
Die Anmeldung als Externer zu einem bestimmten Prüfungstermin ist erst verbindlich, wenn Sie von der IHK Flensburg die Zulassungsbestätigung erhalten haben. Die Einladungen zur schriftlichen und praktischen Prüfung senden wir Ihnen frühestens vier Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin per E-Mail zu.
Hier können Sie die bundeseinheitlichen Prüfungstermine einsehen.
Gemäß des Gebührentarifs der IHK Flensburg fällt für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzung eine Gebühr in Höhe von 50,00 Euro an. Die Prüfungsgebühr ist abhängig vom Ausbildungsberuf und beträgt 250,00 Euro beziehungsweise 350,00 Euro. Je nach Ausbildungsberuf können zusätzlich Materialkosten in variabler Höhe (gastronomische Ausbildungsberufe, Hauswirtschaft) anfallen.