Einstiegsqualifizierung
Was ist eine Einstiegsqualifizierung (EQ)?
In einem geförderten, vier- bis zwölfmonatigen Praktikum werden Inhalte anerkannter Ausbildungsberufe vermittelt. Teilnehmende können auf diese Weise wertvolle Praxiserfahrungen sammeln und ihre Chancen auf eine Ausbildung erhöhen. Einstiegsqualifizierungen sind in fast allen dualen Ausbildungsberufen möglich.
Die Vorteile für Unternehmen
Ausbildungswillige junge Menschen, die auf Grund ihrer individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven auch durch die Nachvermittlungsaktionen in kein Ausbildungsverhältnis vermittelt werden konnten, erhalten die Möglichkeit, über Einstiegsqualifizierungen ihre Fähigkeiten in der betrieblichen Praxis unter Beweis zu stellen und ihre Chancen auf ein reguläres Ausbildungsverhältnis zu erhöhen.
Welche Möglichkeiten bieten Einstiegsqualifizierungen Ihrem Unternehmen?
- Sie lernen die jungen Menschen 4 bis 12 Monate in Ihrem Betrieb kennen und erhalten somit ein umfassenderes Bild als es Schulzeugnisse vermitteln können.
- Falls Sie bisher noch nicht ausbilden, sind Einstiegsqualifizierungen auch für Sie ein Einstieg in die duale Berufsausbildung. Dies gilt auch für den Fall, wenn Ihr Betrieb die Anforderungen an eine reguläre Berufsausbildung nicht vollständig erfüllt.
- Sie können Einstiegsqualifizierungen auch in Bereichen anbieten, in denen Sie bisher nicht ausbilden.
- Die Arbeitsagentur erstattet die Vergütung der Einstiegsqualifizierung von bis zu 276 Euro monatlich zuzüglich eines pauschalierten Gesamtsozialversicherungsbeitrages in Höhe von 131 Euro (Stand 1. August 2024).
- Auch ohne staatliche Förderung kann ein EQ-Vertrag geschlossen werden.
- Sie bieten Jugendlichen, die noch nicht voll ausbildungsfähig sind, eine neue Chance. Damit ist auch ein Imagegewinn für Ihr Unternehmen verbunden.
- Die Einstiegsqualifizierung kann auch ohne zusätzliche Begründung in Teilzeit erfolgen, wenn sie mindestens 20 Wochenstunden beträgt, beispielsweise um einen Sprachkurs zu besuchen.
Was müssen Sie als Unternehmen tun?
- Sie schließen mit den Jugendlichen einen Vertrag über die Einstiegsqualifizierung.
- Sie vermitteln die fachspezifischen und sozialen Kompetenzen der jeweiligen Einstiegsqualifizierung. Die Jugendlichen verpflichten sich zu lernen.
- Sie stellen am Ende der Einstiegsqualifizierung ein betriebliches Zeugnis aus und bewerten die Leistungen.
Ihre Industrie und Handelskammer...
- berät bisher nicht ausbildende Betriebe vor Beginn der Einstiegsqualifizierung,
- registriert die abgeschlossenen Verträge und
- stellt jedem Teilnehmer ein Zertifikat aus, das den Übergang in eine Berufsausbildung oder Beschäftigung erleichtert.
Bitte schicken Sie den unterschriebenen EQ-Vertrag an Ihre Agentur für Arbeit sowie eine Kopie an Ihre IHK.
Aktuelle Änderungen
- Mindestdauer von EQ von sechs auf vier Monate verkürzt (Stand: April 2024)
- Wegfall der Altersbegrenzung (Stand: Juni 2024)
- einfachere Teilnahme an Berufssprachkursen durch Reduzierung des betrieblichen Anteils auf mindestens 50 Prozent (Stand: Juni 2024)
- Anpassung der Fördersummen auf 276 Euro (Zuschuss zur EQ-Vergütung) und 142 Euro (pausch. Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag) (Stand: August 2024)

Fragen und Antworten
Die Einstiegsqualifizierung ist ein Angebot der Wirtschaft an junge Menschen, durch eine Kombination von Arbeiten und Lernen in einem Tätigkeitsfeld in das Berufsleben zu starten.
- Einstiegsqualifizierung - was ist das?
Als Einstiegsqualifizierung werden auch vergleichbare Berufseinstiegsangebote der Wirtschaft in der Berufsausbildungsvorbereitung für lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche im Sinne des § 68 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gefördert.
- Wer kann Einstiegsqualifizierungen anbieten?
Alle bei der Industrie und Handelskammer bereits als Ausbildungsbetriebe gelisteten Unternehmen können jederzeit auch Einstiegsqualifizierungen für die entsprechenden branchenspezifischen Module anbieten. Eine Übersicht der angebotenen Module finden Sie auf der Homepage des DIHK. Betriebe, die bisher nicht ausgebildet haben, beraten die Berater der Industrie und Handelskammer gerne über die Möglichkeiten, Praktikantenplätze für Einstiegsqualifikanten bereitzustellen.
- Welchen Nutzen hat das Unternehmen?
Schulzeugnisse sagen oft nicht viel über die praktischen Begabungen aus. Für Betriebe besteht die Gelegenheit, Bewerber durch eine Einstiegsqualifizierung im Berufsalltag kennen zu lernen und so die Chancen junger Menschen mit stärker ausgeprägten praktischen Fähigkeiten zu erhöhen.
- Wer kann sich um Einstiegsqualifizierungsplätze bewerben?
Ausbildungsplatzsuchende, die am 30. September trotz aktiver Teilnahme an den Nachvermittlungsaktionen auf Grund individuell eingeschränkter Vermittlungsperspektiven in keinen Ausbildungsplatz vermittelt werden konnten.
- Welche Vorteile bietet die Einstiegsqualifizierung den Jugendlichen?
Bewerbern mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven bietet die Einstiegsqualifizierung die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten in der betrieblichen Praxis unter Beweis zu stellen. Da sich die Module der Einstiegsqualifizierungen an den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe orientieren, ist dieses Praktikum gleichzeitig eine Vorbereitung auf eine Berufsausbildung, die sich in der Regel an die Einstiegsqualifizierung anschließen sollte.
- Wie lange dauert die Einstiegsqualifizierung?
Einstiegsqualifizierungen dauern mindestens vier und höchstens 12 Monate, aber immer nur bis zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres.
- Wie endet die Einstiegsqualifizierung?
Der Einstiegsqualifikant/die Einstiegsqualifikantin wird zum Abschluss des Praktikums vom Betrieb geprüft und erhält von diesem ein Zeugnis. Die Industrie und Handelskammer stellt nach Ablauf der Einstiegsqualifizierung ein Zertifikat aus, in dem die Inhalte und das Zeugnis bestätigt werden. Eine Anrechnung der Einstiegsqualifizierungszeit (maximal sechs Monate) auf eine anschließende, einschlägige Ausbildung ist auf der Grundlage von § 8 Abs. 1 BBiG möglich.
- Gilt während einer Einstiegsqualifizierung die Berufsschulpflicht?
Wer grundsätzlich berufsschulpflichtig ist, unterliegt dieser Pflicht auch während der Zeit der Einstiegsqualifizierung. Berufsschulpflichtig sind alle, die weniger als 11 Vollschuljahre absolviert haben. Dies wird auf die meisten Einstiegsqualifikanten zutreffen.
- Wie sieht das Vertragsverhältnis zwischen Betrieb und Jugendlichen aus?
Die Einstiegsqualifizierung ist so ausgestaltet, dass der Jugendliche nach dem Prinzip "learning by doing" betriebliche Aufgaben ausführt und der Betrieb ihm dabei Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt. Diese entsprechen Teilbereichen eines anerkannten Ausbildungsberufes. Schwerpunkt des Beschäftigungsverhältnisses ist die Vermittlung fachspezifischer und sozialer Kompetenzen. Aus diesem Grund ist § 26 BBiG die rechtliche Basis für ein Vertragsverhältnis im Rahmen der Einstiegsqualifizierung. Der Einstiegsqualifizierungsvertrag wird bei unserer Industrie- und Handelskammer registriert.
- Gibt es eine Vergütung für die Einstiegsqualifizierung?
Die Arbeitsagentur bezuschusst die Vergütung bis zu einer Höhe von 262 Euro monatlich zuzüglich eines Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag in Höhe von monatlich derzeit 135 Euro unabhängig von der tatsächlich gezahlten Förderung.Nach Ansicht der Industrie- und Handelskammern als zuständige Stellen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes ist die Vergütung von Einstiegsqualifizierungen von derzeit i. d. R. 262 Euro angemessen im Sinne des Paragraph 17 BBiG. Einstiegsqualifizierungen sind schwerpunktmäßig berufsausbildungsvorbereitende Maßnahmen und keine Berufsausbildung. Da es sich um einen Zuschuss handelt, kann die Vergütung auch höher sein.Auf Antrag erfolgt die Förderung durch die Arbeitsagenturen. Sach- und Personalkosten für die fachliche Betreuung der Einstiegsqualifizierung sind von den Betrieben zu tragen.
- Welche Verbindung besteht zwischen der Berufsausbildungsvorbereitung und der Einstiegsqualifizierung?
Die Berufsausbildungsvorbereitung (§ 68 BBiG) richtet sich an lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Personen, deren Entwicklungsstand eine erfolgreiche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf noch nicht erwarten lässt. Sie ist mit einer sozialpädagogischen Betreuung verknüpft. Sie wird auch von Bildungsträgern durchgeführt, während die Einstiegsqualifizierung ausschließlich im Betrieb stattfindet. Die Berufsausbildungsvorbereitung kann als Teil der Einstiegsqualifizierung angesehen und bei der Festlegung der Dauer für die Einstiegsqualifizierung berücksichtigt werden.
- Wann dürfen die Parteien den Vertrag kündigen?
Das Kündigungsrecht ist in § 22 BBiG geregelt und wird im Vertrag genannt. Die Probezeit richtet sich nach der Dauer der Einstiegsqualifizierung und darf für höchstens 2 Monate vereinbart werden. Während der Probezeit kann der Vertrag jederzeit von beiden Parteien ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.Nach der Probezeit kann der Vertrag nur gekündigt werden:
a) aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist
b) von Einstiegsqualifikanten mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn er/sie die Einstiegsqualifizierung aufgeben oder eine andere Beschäftigung aufnehmen will.Die Kündigung muss schriftlich und nach der Probezeit unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind.
- Gibt es eine Altersbegrenzung?
Ja. Einstiegsqualifikanten dürfen zu Beginn des Praktikums das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Darf das Unternehmen den Jugendlichen wie eine Hilfskraft einsetzen?
Auf gar keinen Fall! Die Einstiegsqualifizierung unterscheidet sich von einem Arbeitsverhältnis dadurch, dass vom Betrieb Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die einem Teilbereich einer anerkannten Ausbildung entsprechen. Schwerpunkt des Beschäftigungsverhältnisses ist die Vermittlung von Kompetenzen auf der einen und das Lernen fachspezifischer aber auch sozialer Inhalte auf der anderen Seite. Ein Arbeitsverhältnis ist dagegen anzunehmen, wenn die Leistung von Arbeit auf der einen und die Zahlung von Lohn auf der anderen Seite den Schwerpunkt des Beschäftigungsverhältnisses bilden. Wenn der zu Qualifizierende zwar offiziell eine Einstiegsqualifizierung absolviert, aber trotzdem vom Betrieb als Hilfsarbeiter eingesetzt wird, so läuft der Betrieb Gefahr, den vollen Lohn für die geleistete Tätigkeit bezahlen zu müssen. Darüber hinaus kann die Arbeitsagentur den Vergütungszuschuss zurückfordern.
- Wie ist der Jugendliche unfallversichert?
Versicherungsträger ist der für das Unternehmen zuständige Unfallversicherungsträger gemäß §§ 123-129, 133 SGB VII. Das wird in den meisten Fällen die gewerbliche Berufsgenossenschaft sein. Der Versicherungsschutz ergibt sich für die Jugendlichen aus § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 SGB VII.
- Kann das Unternehmen den Jugendlichen nach der Einstiegsqualifizierung in ein befristetes Arbeitsverhältnis übernehmen?
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz verhindert im Regelfall, dass Arbeitnehmer befristete Verträge erhalten, die bereits zuvor bei demselben Arbeitgeber befristet eingestellt waren - wenn die erste Befristung nicht gemäß § 14 TzBfG sachlich begründet war. Bei einer einjährigen Einstiegsqualifizierung liegt der sachliche Grund darin, dass die Agenturen für Arbeit nur diesen Förderzeitraum gewähren. Bei einer anschließenden Übernahme in ein Arbeitsverhältnis wäre eine neue Befristung daher unschädlich. Allerdings gibt es hier viele denkbare Konstellationen, so dass Sie sich vor Abschluss eines anschließenden Arbeitsvertrags über die Konsequenzen erkundigen sollten.
Weitere Informationen
- Betriebliches Zeugnis (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 65 KB) (Nr. 1380004)
- Musterformulare und weitere Informationen zur Einstiegsqualifizierung (Link: https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/fachkraefte/aus-und-weiterbildung/ausbildung/einstiegsqualifizierungen-5712)
Antragsformulare zur Förderung der Einstiegsqualifizierung erhalten Sie beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit unter der Telefonnummer 0800 4 55 55-20.