IHK zu Lübeck

Regeln für das Führen von Ausbildungsnachweisen

Für die Industrie- und Handelskammer zu Lübeck gelten folgende Regelungen für das Führen von Ausbildungsnachweisen. Ausbildungsordnungen sehen regelmäßig vor, dass Auszubildende während ihrer Ausbildungszeit ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen haben.

Ziele des Ausbildungsnachweises

  • Auszubildende und Ausbildende sollen zur Reflexion über die Inhalte und den Verlauf der Ausbildung angehalten werden.
  • Der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule soll für die an der Berufsausbildung Beteiligten sowie die zur Überwachung der Berufsausbildung zuständigen Stellen in einfacher Form nachvollziehbar und nachweisbar gemacht werden.

 Mindestanforderungen

  • Die Ausbildungsnachweise sind mindestens wöchentlich in möglichst einfacher Form (stichwortartige Angaben, gegebenenfalls Loseblattsystem, schriftlich oder elektronisch) von Auszubildenden selbständig zu führen sowie abzuzeichnen. (Umfang: circa 1 DIN A 4-Seite für eine Woche)
  • Jedes Blatt des Ausbildungsnachweises ist mit dem Namen des/der Auszubildenden, dem Ausbildungsjahr und dem Berichtszeitraum zu versehen.
  • Die Ausbildungsnachweise müssen mindestens stichwortartig den Inhalt der betrieblichen Ausbildung wiedergeben. Dabei sind betriebliche Tätigkeiten, Unterweisungen (zum Beispiel im Gastgewerbe), betrieblicher Unterricht und sonstige Schulungen sowie der Berufsschuluntericht zu dokumentieren.

Schreiben und Prüfen von Ausbildungsnachweisen

Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, die Ausbildungsnachweise während der Ausbildungszeit im Betrieb zu führen. Die erforderlichen Nachweishefte, Formblätter oder ähnliches werden den Auszubildenden kostenlos von den Ausbildenden zur Verfügung gestellt. Ausbildende haben Auszubildende zum Führen der Ausbildungsnachweise anzuhalten und diese regelmäßig durchzusehen.
Der Ausbildungsnachweis ist mindestens monatlich vom Ausbildenden oder dem/r Ausbilder/-in zu prüfen. Auszubildende und Ausbildende bestätigen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eintragungen mit Datum und Unterschrift. Elektronisch erstellte Nachweise sind dazu monatlich auszudrucken oder es ist durch eine elektronische Signatur sicherzustellen, dass die Nachweise in den vorgegebenen Zeitabständen erstellt und abgezeichnet wurden.

Führen elektronischer Ausbildungsnachweise über das IHK-Ausbildungsportal

Ab sofort ist die elektronische Form der Führung des Ausbildungsnachweises zulässig.  Alle ab dem 1. Oktober 2017 abgeschlossenen Ausbildungsverträge müssen die Vereinbarung über die Form (schriftlich oder elektronisch) des Ausbildungsnachweises enthalten. 
Die IHK zu Lübeck bietet Ihnen die Möglichkeit, die Ausbildungsnachweise direkt über das IHK-Ausbildungsportal zu führen.

Ausbildungsnachweis als Zulassungsvoraussetzung

Der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis ist Zulassungsvoraussetzung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG zur Abschlussprüfung. Sofern die Ausbildungsordnung oder eine Regelung der zuständigen Stelle vorsieht, dass der Ausbildungsnachweis zur mündlichen Prüfung mitgebracht werden muss, ist er dem Prüfungsausschuss vorzulegen. Der Ausbildungsnachweis wird im Rahmen der Zwischen- und Abschlussprüfung nicht bewertet.
Die Ausbildungsnachweise sind zu jeder Prüfungsleistung selbstständig vorzulegen. Die Hinweise auf der Prüfungseinladung sind zu beachten.

Einsichtnahme durch Dritte

  • Erziehungsberechtige minderjähriger Auszubildender können Kenntnis vom Ablauf der Ausbildung nehmen.
  • Im Rahmen der Lernortkooperationen kann die Berufsschule vom Ausbildungsnachweis Kenntnis nehmen.
  • Arbeitnehmervertretungen können durch Einsichtnahme in den Ausbildungsnachweis Kenntnis vom Ablauf der Ausbildung zum Zwecke ihrer Aufgabenerfüllung (§ 80 Absatz 1 BetrVG) nehmen.

Unterlagen zum Herunterladen