Aus- und Weiterbildung

Erklärung zur Barrierefreiheit für das Ausbildungsportal der IHK zu Lübeck

Stand: November 2023
Die IHK zu Lübeck ist bemüht, ihre Website des Ausbildungsportals Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://awb-ihkhl.de/tibrosBB/.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
  • PDF-Dokumente auf dem Ausbildungsportal sind nicht immer barrierefrei. Da es sich um eine große Vielzahl von Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28. November 2023 erstellt. Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung. 

Sonstige Angaben zur Barrierefreiheit

Die Online-Portale befindet sich aktuell in einer kompletten Neustrukturierung in Bezug auf Gestaltung, Design, Nutzerführung und Inhalte. Für die Online-Portale wurde bisher noch kein BITV-Test von Dritten durchgeführt.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie der IHK zu Lübeck Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Sebastian Grothkopp
Gechäftsbereichsleiter Aus- und Weiterbildung
Telefon: 0451 6006-208
E-Mail: sebastian.grothkopp@luebeck.ihk.de

Beschwerdeverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik, eingerichtet bei dem oder der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein, einen Antrag auf Einleitung eines Beschwerdeverfahrens nach dem Schleswig-Holsteinischen Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) stellen.
Die Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik nach § 12e LBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Schleswig-Holsteins, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik unter Telefon 0431 988-1620 oder per E-Mail: bbit(at)landtag.ltsh.de

Sonstige Angaben zur Barrierefreiheit

Die Online-Portale befindet sich aktuell in einer kompletten Neustrukturierung in Bezug auf Gestaltung, Design, Nutzerführung und Inhalte. Für die Online-Portale wurde bisher noch kein BITV-Test von Dritten durchgeführt.