Ausbildungverordnung

Änderungsverordnung Laborberufe

Die Laborberufe wurden in Bezug auf die Digitalisierung angepasst. Entsprechend ist die Verordnung aktualisiert worden. Außerdem sind die Wahlqualifikationen neu geordnet worden. Für alle Berufe gibt es nun jeweils nur noch eine Auswahlliste.
  • Chemielaboranten: Statt 28 gibt es künftig 20 WQs von je 13 Wochen Dauer, von denen sechs auszuwählen sind.
  • Lacklaboranten: Statt 18 gibt es künftig 20 WQs von je 13 Wochen Dauer, von denen sechs auszuwählen sind.
  • Biologielaboranten: Statt 21 gibt es künftig 16 WQs von je 13 Wochen Dauer, von denen sechs auszuwählen sind.
Für Ausbildungsverhältnisse, welche ab dem 1. August 2020 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich. Bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse bleiben von der Änderungsverordnung unberührt.