Wahl-ABC

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Vollversammlungswahl.
Stand: 16. Dezember 2022.

Ablauf der IHK-Vollversammlungswahl 2022

Zeitstrahl Wahl

Auszählung

Die Wahlfrist endete am 12. Dezember 2022, 18 Uhr. Die öffentliche Auszählung erfolgte am 13. Dezember 2022.

Bekanntmachungen

Die amtlichen Wahlbekanntmachungen erfolgen zum entsprechenden Zeitpunkt auf dieser Webseite.

Bewerbung

Siehe Kandidatur und Wahlbewerbung.

Briefwahl

Wie die Stimmabgabe per Briefwahl funktioniert, erfahren Sie hier.

Datenschutz

Hinweise zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Wahl der IHK-Vollversammlung finden Sie hier.

Ergebnis

Die öffentliche Auszählung erfolgte am 13. Dezember 2022 in den Räumlichkeiten der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, Romäusring 4, 78050 Villingen-Schwenningen. Die Bekanntmachung des Wahlergebnisses finden Sie hier.

Kandidatur

Jeder wahlberechtigte Unternehmer und jede wahlberechtigte Unternehmerin kann in der zugehörigen Wahlgruppe für die Vollversammlung kandidieren. Der Bewerbungszeitraum für die Kandidierenden endete am 19. Juli 2022, 18 Uhr. Die Nachfrist endete entsprechend der am 8. August 2022 um 18 Uhr.
Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie hier.

Kandidatenliste

Die Kandidatenliste ist die Summe der gültigen Wahlbewerbungen/-vorschläge für eine Wahlgruppe.
Eine Übersicht der aufgestellten Kandidaten finden Sie nach Ende der Bewerbungsfrist hier.

Neugründung bzw. Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit 2022

Unternehmerinnen und Unternehmer, die nach dem 31. Mai 2022 als IHK-Mitglied registriert wurden, sind nicht in den Wählerlisten aufgeführt. Die Wählerlisten wurden zum 3. Juni 2022 festgestellt und konnten danach von den Wahlberechtigten im Unternehmen auf die richtige Eingruppierung ihrer Wahlgruppe geprüft werden. Frist für mögliche Einwendungen war bis 28. Juni 2022.
Unternehmerinnen und Unternehmer, die danach gegründet haben, sind ebenfalls wahlberechtigt. Wir nehmen Sie nach Prüfung in die Wählerliste auf und stellen Ihnen im Wahlzeitraum die Wahlunterlagen für Ihre Wahlgruppe zu. Senden Sie uns dazu bitte das folgende Formular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 66 KB) ausgefüllt an wahl@vs.ihk.de.

Präsidium

Im Präsidium kommen Mitglieder der Vollversammlung zusammen, die von der Vollversammlung in dieses Gremium gewählt werden. Gemeinsam mit der Präsidentin leitet das Präsidium die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg im Sinne der Entscheidungen und Vorgaben durch die Vollversammlung. Das Präsidium unterstützt die Arbeit der Vollversammlung, in dem es wichtige Themen oder erforderliche Beschlüsse der Vollversammlung inhaltlich vorbereitet.

Stimmrecht

Jedes Unternehmen wählt ausschließlich in seiner Wahlgruppe für die Wahlen zur Vollversammlung. Alle Unternehmen haben dabei unabhängig von Rechtsform, Beschäftigungszahl und Umsatz dasselbe Stimmrecht.

Stimmzettel

Der Stimmzettel enthält die Kandidatenliste der jeweiligen Wahlgruppe für die Vollversammlung und die Anzahl der wählbaren Kandidierenden. Es dürfen maximal so viele Kandidierende angekreuzt werden, wie in der jeweiligen Wahlgruppe Sitze vorhanden sind. Eine Stimmenhäufung auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten ist nicht möglich (maximal eine Stimme pro Kandidierenden).

Teilregionen

Damit alle Branchen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Bedeutung in der Vollversammlung vertreten sind, gibt es nicht nur vier Wahlgruppen, sondern innerhalb der Wahlgruppen I und II zusätzliche Untergruppen. Die Untergruppen sind geografische Teilregionen. Die Teilregionen sind wie kleine Wahlgruppen. Gewählt sind die Kandidatinnen und Kandidaten, auf die innerhalb der Untergruppe die meisten Stimmen entfallen. Die Aufteilung der Teilregionen regelt § 6 Abs. 3 WahlO.

Unterstützerunterschriften

Für ihre Bewerbung müssen die Kandidierenden neben Angaben zur Person und ihrem Unternehmen auch fünf Unterstützer aus Ihrer Wahlgruppe einreichen. Bei Wahlgruppen mit weniger als 50 Wahlberechtigten reicht es aus, wenn der Wahlvorschlag von mindestens fünf Prozent der Wahlberechtigten unterzeichnet ist. Weitere Unterteilungen der Wahlgruppen, wie z. B. Teilregionen oder Wirtschaftszweige sind unbeachtlich.
Das Dokument für Unterstützungsunterschriften finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 72 KB).

Vollversammlung

In der Vollversammlung der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg sind die 35.500 Mitgliedsunternehmen aus verschiedensten Branchen der Region vertreten. Die Struktur der bedeutendsten Branchen spiegelt sich durch vier Wahlgruppen mit insgesamt 50 Sitzen in der Vollversammlung wider. Die Vollversammlung stellt durch ihre Arbeit das Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft her. Sie entwickelt Positionen für die Beratung der Politik und der Verwaltung sowie Services für Unternehmen. Damit bestimmt sie die inhaltliche Arbeit der IHK - von Stadtentwicklungs- und Infrastrukturfragen über branchenspezifische Themen bis hin zu bildungspolitischen oder außenwirtschaftlichen Angelegenheiten. Des Weiteren ist sie das höchste Entscheidungsgremium für haushalterische Fragen. Durch die Vollversammlungsarbeit kann die Wirtschaft der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg ihre eigenen Belange selbst verwalten und gestalten.

Wählbarkeit

Wählbar sind nur natürliche Personen, die spätestens am letzten Tag der Wahlfrist volljährig sind und zudem entweder IHK-zugehörige Unternehmer, gesetzlich Vertretungsberechtigte eines Unternehmens, Prokuristen oder besonders bestellte Bevollmächtigte sind und auf der Wählerliste stehen.
Nicht wählbar ist, wer die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.
Der Tod eines Kandidierenden nach Feststellung der Kandidatenliste ändert zunächst nichts an seiner/ihrer Wählbarkeit. Da der Amtsantritt im Falle einer Wahl nicht möglich ist, rückt für den/die Verstorbene/n ein Kandidat nach. Enthält die Liste keine Ersatzkandidaten, kann die Vollversammlung eine weitere Person in diese Wahlgruppe zuwählen (Kooption) damit die einzelnen Zweige der regionalen Wirtschaft entsprechend der Wahlordnung proportional vertreten sind. 

Wählerlisten

Die Wählerlisten sind wichtig für die Wahlberechtigung. Nur diejenigen IHK-Zugehörigen, die in die Wählerlisten eingetragen sind, sind wahlberechtigt und ihre Vertreter wählbar. Daneben sind die Wählerlisten auch deshalb von Bedeutung, weil sie festlegen, für welche Wahlgruppe das Wahlrecht und Wählbarkeit bestehen.
Die Wählerlisten für diese Wahl konnten bis zum 21. Juni eingesehen werden, Einwendungen waren bis zum 28. Juni 2022, 18 Uhr möglich.
Unternehmerinnen und Unternehmer, die danach gegründet haben, sind ebenfalls wahlberechtigt und können über einen Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 66 KB)Ihre Wahlunterlagen anfordern.

Wahlausschuss

Der Wahlausschuss ist das Wahlorgan der IHK. Er trifft die wesentlichen Entscheidungen zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl. Die Vollversammlung wählt den Wahlausschuss. Der Wahlausschuss bestimmt die Modalitäten der Wahl.
Die Geschäftsstelle des Wahlausschusses ist für Ihre Fragen und Anregungen zur Wahl erreichbar unter der Telefonnummer 07721 922 -0, der Faxnummer 07721 922-182 und der E-Mail-Adresse wahl@vs.ihk.de.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Mitgliedsunternehmen der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg (Kammerzugehörige).
Kammerzugehörige natürliche Personen üben das Wahlrecht in der Regel selbst aus, es sei denn es besteht eine Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung durch einen gesetzlichen Vertreter.
Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Handelsgesellschaften und nichtrechtsfähige Personenmehrheiten üben das Wahlrecht durch eine Person aus, die allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung befugt ist.

Wahlbewerbung / Wahlvorschlag

Die beiden Begriffe unterscheiden sich nur sprachlich. Bei einer Wahlbewerbung schlägt sich der Bewerber selbst vor, er bewirbt sich selbst. Bei einem Wahlvorschlag wird der Bewerber von einem Dritten vorgeschlagen. In beiden Fällen müssen aber dieselben Voraussetzungen erfüllt sein. Die Bewerber für die Wahlen zur Vollversammlung werden also nicht von der IHK vorgeschlagen, sondern von den IHK-zugehörigen Unternehmen selbst. Jedes Unternehmen hat damit die Möglichkeit, Wahlbewerbungen / Wahlvorschläge einzureichen. Diese müssen bestimmten Formalien genügen.
Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie hier.

Wahlfrist

Die Wahlfrist wird vom Wahlausschuss bekannt gemacht. Der Wahlzeitraum endete am 12. Dezember 2022, 18 Uhr.

Wahlgruppen

Die Vollversammlung soll ein Spiegelbild der regionalen Wirtschaft sein, damit alle Wirtschaftsgruppen nach ihrer Bedeutung an der Willensbildung in dem „Parlament der Wirtschaft“ mitwirken können.
Entsprechend der Wirtschaftsstruktur werden die Sitze der Vollversammlung deshalb jeweils in Wahlgruppen eingeteilt. Damit ist jede Wahlgruppe gemäß ihrer wirtschaftlichen Bedeutung in der Vollversammlung vertreten.
Hinweis für GmbH & Co. KGs: Die KG ist der Wahlgruppe zugeordnet, die der operativen Tätigkeit des Unternehmens entspricht. Die Komplementär-GmbH ist hingegen in aller Regel der Wahlgruppe IV (Dienstleistungen) zugeordnet, da deren Aufgabe primär die Verwaltung der KG ist.
Wahlgruppe
Sitze
Besonderheiten
I Industrie
22
Je mindestens 3 Sitze in den Teilregionen
II Groß- und Einzelhandel
9
Je mindestens 1 Sitz in den Teilregionen
III Kreditgewerbe
2
-
IV Dienstleistungen
17
Davon...
3 Sitze Gast-, Beherbergungs-/Freizeitwirtschaft*
2 Sitze Verkehrsgewerbe
2 Sitze Informationstechnologie
3 Sitze Vermittlergewerbe*
2 Sitze Werbe-, Veranstaltungsbranche
*wobei in jedem Landkreis des IHK-Bezirks eines dieser Mitglieder ansässig sein muss.

Wahlordnung

Die Wahlordnung regelt das Wahlverfahren für die Wahlen zur Vollversammlung.
Die aktuelle Wahlordnung finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 107 KB).

Wahlperiode

Es gilt ein 5-Jahres-Zeitraum, für den die Vollversammlung gewählt wird. Die nächste Wahlperiode dauert von 2023 bis 2028.

Wahlunterlagen

Die IHK übermittelt den Wahlberechtigten grundsätzlich folgende Unterlagen:
  •     den Wahlschein
  •     einen Stimmzettel für die Wahl zur Vollversammlung
  •     jeweils einen Umschlag für den Stimmzettel und einen für die Rücksendung der Wahlunterlagen
Sollten Sie keine Wahlunterlagen erhalten haben oder Neugründer sein, können Sie die Zusendung Ihrer Wahlunterlagen bei der IHK beantragen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 66 KB). Die Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite.

Wirtschaftszweige

Die Einteilung der Wahlgruppen richtet sich nach der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE-Code = „Nomenclature statistique des activités économiques dans la Communauté européenne“). Die Systematik der Wirtschaftszweige dient dazu, die wirtschaftlichen Tätigkeiten von Unternehmen, Betrieben und anderen statistischen Einheiten in allen amtlichen Statistiken einheitlich zu erfassen. Eine detaillierte Übersicht finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamts für Statistik. Siehe auch “Wahlgruppen”.