Wie funktioniert die Briefwahl?

Wie funktioniert die Stimmabgabe bei der Briefwahl?

  1. Informieren Sie sich zunächst über die Kandidierenden Ihrer Wahlgruppe. Die Übersicht aller Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie nach Ende der Bewerbungsfrist hier.
  2. Geben Sie auf dem Stimmzettel maximal so vielen Kandidierenden Ihre Stimme, wie es oberhalb der Ankreuzfelder angegeben ist.
  3. Legen Sie den angekreuzten Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag und verschließen Sie diesen.
  4. Füllen Sie den Wahlschein aus und unterschreiben Sie ihn. Gegebenenfalls füllen Sie zusätzlich die Wahlvollmacht aus.
  5. Legen Sie den verschlossenen Stimmzettelumschlag zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den Rücksendeumschlag.
  6. Senden Sie den verschlossenen Rücksendeumschlag bis zum Ende der Wahlfrist an die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg.

Wann erhalte ich die Wahlunterlagen?

Die Wahlunterlagen wurden Mitte November versandt. Sollten Sie keine Wahlunterlagen erhalten haben oder Neugründer sein, können Sie die Zusendung Ihrer Wahlunterlagen bei uns beantragen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 66 KB). Die Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite.

Wen kann ich wählen?

Die Kandidierenden Ihrer Wahlgruppe finden Sie nach Ende der Bewerbungsfrist hier online.
Es dürfen maximal so viele Kandidierende angekreuzt werden, wie in der jeweiligen Wahlgruppe Sitze vorhanden sind. Eine Stimmenhäufung auf einen Kandidaten oder Kandidatin ist nicht möglich (maximal eine Stimme pro Kandidat). Zudem ist auf dem Stimmzettel oberhalb der Ankreuzfelder angegeben, wie viele Stimmen Sie abgeben können.
Hinweis für GmbH & Co. KGs: Die KG ist der Wahlgruppe zugeordnet, die der operativen Tätigkeit des Unternehmens entspricht. Die Komplementär-GmbH ist hingegen in aller Regel der Wahlgruppe IV (Dienstleistungen) zugeordnet, da deren Aufgabe primär die Verwaltung der KG ist.

Wie lange kann ich wählen?

Die Wahlunterlagen wurden den Wahlberechtigten Mitte November übersandt. Die Wahlfrist endet am 12. Dezember 2022, 18 Uhr. Bis zum Ende der Wahlfrist müssen Ihre ausgefüllten Wahlunterlagen bei der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg eingegangen sein.
Die öffentliche Auszählung erfolgt am 13. Dezember 2022 in den Räumlichkeiten der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, Romäusring 4, 78050 Villingen-Schwenningen.

Wer kann wählen?

Wahlberechtigt sind alle Mitgliedsunternehmen der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg (Kammerzugehörige). Kammerzugehörige natürliche Personen üben das Wahlrecht in der Regel selbst aus.
Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Handelsgesellschaften und nichtrechtsfähige Personenmehrheiten üben das Wahlrecht durch eine Person aus, die allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung befugt ist.

Datenschutz

Hinweise zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Wahl der IHK-Vollversammlung finden Sie hier.

Noch Fragen?

In unserem Wahl-ABC haben wir die wichtigsten Themen für Sie zusammengefasst.