Medieninformation vom 5. Dezember 2022

Bessere Infrastruktur für Betriebe zwingend notwendig: Arbeitsgespräch von J.G. Weisser und IHK bekräftigt den Bedarf des Lückenschlusses B523

Der Mittelstand ist gefordert wie selten. Lieferengpässe, Inflation und steigende Energiekosten kosten die Unternehmen Substanz und beeinflussen ihre Unternehmensplanung. Insbesondere die regionale Industrie spürt den Druck des globalen Wettbewerbs. Die Geschäftsleitung des Unternehmens J.G. Weisser Söhne GmbH in St. Georgen diskutierte diese Entwicklungen nun in einem gemeinsamen Arbeitsgespräch mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwarzwald-Baar-Heuberg. Der gemeinsame Tenor: in Zeiten globaler Krisen erlebt der heimische Standort eine Renaissance. Umso wichtiger sei es, dass regionale Infrastrukturprojekte nun ausgebaut werden: beispielsweise der Lückenschluss zwischen der B523 zur B33 bei Villingen-Schwenningen. 
„Gerade im Schwarzwald sind gute Straßen und Schienen wichtig für Unternehmen“, betonte Prokurist Robert Rettich. „Das hilft uns bei der Erstellung und beim Verkauf der Maschinen von J.G. Weisser. Und davon profitieren unsere Mitarbeitenden.“ Auszubildende seien auf kurze Fahrtwege zum Betrieb und zur Schule angewiesen, ausgelernte Fachkräfte wollten nicht unnötig Zeit auf dem Arbeitsweg vergeuden, Lieferanten und Speditionen nicht unnötig durch Stadtstraßen und Umleitungen behindert werden. Rettich: „Eine gute Verkehrsanbindung ist ein Pluspunkt für jeden Wirtschaftsstandort. Hier darf der Großraum Villingen-Schwenningen nicht das Nadelöhr zwischen Rheintal und Region bleiben.“
IHK-Hauptgeschäftsführer Thomas Albiez verwies auf die aktuellen Vorplanungen der Landespolitik. Albiez: „Diese Planungen sind jetzt schnellstmöglich abzuschließen. Die Unternehmen erwarten zeitnah Klarheit, wie die Straßen- und Verkehrswege gestaltet werden.“ Den Verbleib von Unternehmen und Arbeitsplätzen könne die öffentliche Hand nur erwarten, wenn sie selbst zugesagte Investitionen in eigene Zuständigkeitsbereich auch umsetze. „Das gilt für alle Straßen und Schienen, für die Gäubahn, die Bundesstraßen und insbesondere für den Lückenschluss zwischen der B523 und der B33“, so Albiez abschließend.