Medieninformation vom 12. Januar 2022

Zum 1. Februar muss Verlässlichkeit herrschen: IHK bedauert Abkehr des Landes vom eigenen Corona-Regelwerk

IHK-Präsidentin Birgit Hakenjos zeigt sich von der neuen Corona-Verordnung des Landes-Baden-Württemberg enttäuscht: „Viele Unternehmen haben sich durch die sinkenden Inzidenzzahlen ein Ende der geltenden Alarmstufe II und Erleichterungen für ihre Arbeit erhofft.“ Dies wäre ein wichtiger Schritt für Handelsunternehmen, Gastronomie und körpernahe Dienstleistungen gewesen. Auch wenn die Lage rund um die drohende mögliche Omikronwelle sicherlich zum jetzigen Zeitpunkt schwer einzuschätzen ist, bedeutet das Festhalten an der Alarmstufe II Kunden- und damit Umsatzeinbußen.
Aus Sicht der IHK-Präsidentin muss daher klar sein, dass sich das Land ab dem 1. Februar wieder an seine selbst gesetzten Regeln hält. „Wenn die Zahlen so bleiben oder gar zurück gehen, muss es ab diesem Zeitpunkt Erleichterungen für die Wirtschaft geben. Die Politik muss den Unternehmen Verlässlichkeit und Planungssicherheit geben – nur so kann sie weiter glaubwürdig agieren", fordert Birgit Hakenjos.
Positiv fällt das Fazit der IHK-Präsidentin mit Blick auf die Verkürzung der Quarantänezeiten aus, welche die Personalplanung erleichtert und hilft, die Infrastruktur im Land zu sichern. Klar sei aber auch: „Nur eine entsprechend hohe Impfquote und konsequentes Boostern wird uns nachhaltig aus der Pandemie und damit aus der Krise führen."

Die Verschärfung der Maßnahmen trifft die Unternehmen zeitgleich mit dem Rückmeldeverfahren für die erste Soforthilfe aus dem Jahr 2020, was eine mögliche Rückzahlung der Soforthilfe zur Folge hätte. Die IHK mahnt an, dass das Land die gegebenen rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft und die aktuelle Situation der Unternehmen berücksichtigt. Zum einen sollte die Frist für die Rückzahlung verlängert werden. Zum anderen flexibilisieren andere Bundesländer den Förderzeitraum – in Baden-Württemberg ist jedoch noch keine rückwirkende Antragstellung möglich: dadurch wird die erste Lockdown-Woche nicht entschädigt und die potenzielle Rückzahlung erhöht sich.