Betrugsversuche durch Gewerberegister

In letzter Zeit versuchen unseriöse Gewerbeverzeichnisse wieder einmal verstärkt, mit betrügerischen Angeboten regionale Unternehmen um ihr Geld zu bringen.
Besonders aktiv sind die DR Verwaltung AG aus Bonn mit der Seite „USTID-NR.de“, sowie die Europe Reg Services Ltd., die die Seite „Gewer-be-Meldung.de“ betreibt – letzteres Register gibt es für viele Gemeinden Deutschlands mit jeweils angepasstem Namen z.B. „Brigachtal.Gewerbemeldung.de“
Die Masche der Betrüger basiert dabei grundsätzlich stets auf dem gleichen Prinzip:
Es werden Schreiben an Unternehmen versandt, die auf dem ersten Blick so wirken, als ob sie von einer staatli- chen Behörde versandt worden wären um einen Informationsabgleich zu ermöglichen. Ein amtlich wirkender Adler als Briefkopf sowie für behördliche Schreiben typische Formulierungen und Gestaltung sollen den Eindruck erwecken, es handle sich um ein staatliches Formular, dass der Empfänger ausgefüllt zurücksenden müsse – das Bestehen einer gesetzlicher Pflicht wird dabei durch die Zitie- rung eigentlich belangloser Gesetzestexte und ähnliches erreicht. Die Hinweise, dass es sich um ein Angebotsschreiben handelt, sind dabei gut im Kleingedruckten versteckt. Wenn Unternehmen diesen Hinweis wie von den Betrügern geplant übersehen, sehen sie sich kurz danach hohen Geldforderun- gen ausgesetzt – es wird behauptet, man sei durch die Annahme ein mehrjähriges kostenpflichtiges Abonnement eingegangen. Die im Gegenzug versprochene Eintragung in die Adresskartei ist wegen der völligen Unbekanntheit dieser Register wirtschaftlich absolut wertlos.

Wer ein derartiges Schreiben bekommt, sollte es am besten einfach wegwerfen. Wenn man aber aus Versehen geantwortet hat und erst durch die daraufhin versandte Rechnung von der angeblichen Kostenpflichtigkeit erfährt, sollte man nicht einfach so zahlen. Es gibt erfolgsversprechende Möglichkeiten, sich gegen die Forderungen der Betrüger zu wehren. Wenn man rasch handelt, kann eine Verteidigung erfolgreich sein – ignoriert man die Schreiben aber, kann trotz erkennbarer Betrugsab- sicht unter Umständen eine Zahlungspflicht entstehen (AG Köln, Urteil v. 12.11.2001, Az. 133 C 133/01).

Den Betrügern ist vollkommen bewusst, dass die von ihnen geltend gemachten Ansprüche auf tönernen Füßen stehen und vor Gericht kaum durchsetzbar wären. Sie versuchen daher - auch unter Hinzuziehung von Inkassounternehmen und Rechtsanwälten (hier oft der einschlägig bekannte Anwalt Arnold Schiemann) - eine Drohkulisse aufzubauen. Die Angeschriebenen sollen solange genervt wer- den, bis sie nur um ihre Ruhe zu haben zahlen. Dabei wissen die Betrüger selbst, dass sie ihre Forderungen kaum erfolgreich gerichtlich durchsetzen könnten – aus diesem Grund bieten sie oft an, den Vertrag bei Zahlung eines Teilbetrags aus Kulanz zu stornieren. Darauf sollte grundsätzlich nicht ein- gegangen werden, da gute Chancen bestehen, ganz ohne Zahlung aus der Sache herauszukommen.

Wenn Sie selbst aus Versehen ein solches Angebot ausgefüllt zurückgeschickt haben und nun regelmäßig Mahnungen und Anwaltsschreiben erhalten, können Sie diese im Grunde getrost ignorieren, sofern Sie wie oben erläutert nach der ersten Rechnung die Forderung bestritten haben. Aufpassen müssen Sie vor allem, wenn sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten. Durch diesen können Gläubiger einen vollstreckbaren Titel erlangen, ohne dass vom zuständigen Gericht geprüft wird, ob die Forderung tatsächlich berechtigt ist. Ein solcher Bescheid ist aber stets mit einer ausführlichen und verständlichen Widerspruchsbelehrung versehen. Wenn Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Widerspruch eingelegen, geht auch dieser Versuch der Betrüger ins Leere.

Sollten Sie sich durch die ständigen Drohbriefe gestört fühlen, können Sie eine sogenannte negative Feststellungsklage erheben. Damit kann vor Gericht die Feststellung beantragt werden, dass ein bestimmtes Rechtsverhältnis – hier der kostenpflichtige Vertrag mit den Adresskartei-Betreibern – nicht besteht.

Das Verhalten der Adresskartei-Betreiber kann dabei durchaus als gewerbsmäßiger Betrug gewertet werden. Der BGH hat in vergleichbaren Fällen entsprechende Urteile bestätigt (etwa BGH Az. 2 StR 616/12). Als Adressat eines derartigen Schreibens können Sie daher bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft eine entsprechende Strafanzeige stellen. In der Vergangenheit wurden Betreiber derartiger Karteien schon mehrfach wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu Freiheitsstrafen verurteilt.

Auch die Bundesnetzagentur teilt unsere Meinung über diese Machenschaften, sie hat der DR Ver- waltung AG und der Europe Reg Services Ltd. das Verschicken von Angebotsschreiben untersagt und die Telefonverbindungen der Betreiber deaktiviert. Wir gehen daher davon aus, dass die Betrüger ihr Treiben in Zukunft wenn dann aus dem Ausland fortsetzen werden. Diese Entwicklung zeigt, dass dem Staat bewusst ist, dass hier versucht wird, in betrügerischer Absicht angebliche zivilrechtliche Forderungen durchzusetzen. Dies kann auch bei Auseinandersetzungen mit anderen Betreibern der- artiger Adressdateien hilfreich sein.

Wenn Sie selbst Opfer der DR Verwaltung AG, der Europe Reg Services Ltd. oder ähnlicher Betrüger geworden sind, können Sie sich gerne an uns wenden. Bitte beachten Sie, dass verschiedene Formulare diverser Betrüger in Verkehr sind, die jeweils unterschiedliche Schwachstel- len haben, die juristisch angegriffen werden können. Auch passen die Betreiber ihre Angebote regelmäßig an, wenn sie vor Gericht Niederlagen erleiden. Daher kann es gegebenenfalls ratsam sein, vorab anwaltlichen Rat einzuholen. Wenn man ab Kenntnis der angeblichen Zahlungspflicht zügig tätig wird, hat man aber gute Chancen, sich erfolgreich zu wehren.

Die IHK steht hier Ihren Mitgliedsunternehmen beratend zur Seite.