Änderung der Sachverständigenordnung der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg beabsichtigt, ihre Sachverständigenordnung zu ändern.
Gemäß § 36 Abs. 4a Satz 5 Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit Art. 8. der EU-Richtlinie 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen ist eine Änderung der Sachverständigenordnung mindestens zwei Wochen vor Beschlussfassung auf der Internetseite als Entwurf mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zu veröffentlichen.
Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg beabsichtigt eine Übernahme der hoheitlichen Aufgabe der öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen im Rahmen des § 36 Abs. 1 und 2 GewO von der IHK Südlicher Oberrhein. Diese Aufgabenübernahme macht eine Änderung der Zuständigkeitsregelungen in § 5 Abs. 1 sowie § 6 Abs. 1 der Sachverständigenordnung der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg erforderlich.
Bis zum 7. März 2025 kann zu den beabsichtigten Änderungen der Sachverständigenordnung Stellung genommen werden.