Sachverständige
Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg bestellt und vereidigt im Rahmen des § 36 Gewerbeordnung Sachverständige. Voraussetzungen und Verfahren im Einzelnen regelt die Sachverständigenordnung der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg.
Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg übernimmt seit dem 1. Mai 2025 auch für die IHK-Region Südlicher Oberrhein sämtliche Aufgaben rund um die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen nach § 36 GewO, einschließlich der Beratung, Antragsbearbeitung und Bestellung.
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Das bundesweite IHK-Sachverständigenverzeichnis (SVV) ist die erste Anlaufstelle im Internet bei der Suche nach Sachverständigen in Deutschland. Es listet derzeit rund 8.000 Einträge der von Industrie- und Handelskammern, Architekten-, Ingenieur- und Landwirtschaftskammern sowie von Landesregierungen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
Sachverständigen News
- Änderung der Sachverständigenordnung (Nr. 6465756)
- Urteil: Weiterbildungspflicht Sachverständige (Nr. 4264228)
Kontakt

Julia Gensichen
Geschäftsbereich:
Recht und Steuern
Position: Assistenz