Besserer Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) stellt Anforderungen an die Absicherung von Geschäftsgeheimnissen.
In der Praxis werden deshalb Vereinbarungen, sogenannte Non-Disclosure-Agreements (NDA), geschlossen. Ein hier abrufbares Muster kann als Formulierungs- und Checkliste dienen.