Nr. 4880720

Compliance

Im Wirtschaftsleben sind mit Compliance alle Vorkehrungen und Maßnahmen gemeint, die zur Einhaltung gesetzlicher Regelungen sowie ungeschriebener Verhaltensrichtlinien erforderlich sind. Unternehmen sind nämlich verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass aus dem Unternehmen heraus keine Gesetzesverstöße erfolgen.
Die Nichteinhaltung von verbindlichen Regeln kann zu Schadensersatzforderungen, Unternehmensstrafen oder Bußgeldern, aber auch zu Gewinnverlust führen.
Ziel von Compliance ist es, zu vermeiden, dass ein Unternehmen aufgrund erfolgter Gesetzesverstöße Haftungs- und Schadensersatzklagen ausgesetzt ist. Zudem dient Compliance dem Aufbau von Reputation und Vertrauen und somit zur Sicherstellung künftiger Geschäftsbeziehungen.

Durch Gesetzesänderung wurde das Transparenzregister in ein Vollregister umgewandelt. Fast alle Unternehmensformen sind spätestens seit 2023 transparenz- und damit eintragungspflichtig im Transparenzregister. Hierzu gehören grundsätzlich alle juristischen Personen des Privatrechts (z. B. AG, GmbH und UG (haftungsbeschränkt)) und eingetragene Personengesellschaften wie die KG.

Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) stellt Anforderungen an die Absicherung von Geschäftsgeheimnissen. In der Praxis werden deshalb Vereinbarungen, sogenannte Non-Disclosure-Agreements (NDA), geschlossen. Ein hier abrufbares Muster kann als Formulierungs- und Checkliste dienen.

Das Umsetzungsgesetz der sog. 5. Geldwäsche-Richtlinie wurde verabschiedet und am 19. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Für Unternehmen besteht in etlichen Punkten Handlungsbedarf.

Das Geldwäschegesetz soll verhindern, dass Unternehmen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Unternehmen sollten prüfen, ob und inwieweit sie betroffen sind und welche Pflichten bestehen.

Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss haben Bundestag und Bundesrat nun final dem Kompromiss zum Hinweisgeberschutzgesetz zugestimmt. Das Gesetz tritt in einem Monat in Kraft.

Stefan Villing
Geschäftsbereich: Recht und Steuern
Position: Stellvertretender Geschäftsbereichsleiter