Das elektronische Ursprungszeugnis

Ursprungszeugnisse (UZ) online beantragen

Mit der neuen IHK-Webanwendung Elektronisches Ursprungszeugnis https://euz.ihk.de/ können Sie Ihre Ursprungszeugnisse deutlich leichter und schneller beantragen als wenn Sie traditionell in Papierform bei der IHK vor Ort Ursprungszeugnisse oder Rechnungen zum Bescheinigen vorbeibringen oder per Post zusenden.
Starten Sie die Anwendung über den Browser und erleben Sie die moderne Benutzeroberfläche und die verbesserte Performance.
Neue digitale Prozesse, besonders im Druckmanagement, bieten Ihnen mehr Flexibilität im Antragsverfahren und somit spürbare Zeit- und Kostenvorteile.
Hier sind die wichtigsten Informationen zur webbasierten Anwendung zusammengefasst:
Der Ausdruck von Ursprungszeugnissen und sonstigen Bescheinigungen mit Faksimile von IHK-Dienstsiegel und Unterschrift erfolgt im Unternehmen durch das Verfahren 2+.
  • Teilnahme mit Nutzerkennung ohne Signaturkarteneinsatz und Lesegerät
  • reine Webanwendung
  • Eigenständige Benutzerverwaltung im Unternehmen
  • Zeit- und Kostenersparnis, da Bearbeitungswege per Post bzw. für Fahrer/Kurierdienste wegfallen
  • Es fallen Transaktionskosten neben der festgelegten Bescheinigungsgebühr an.

Die Vorteile

Die Vorteile des elektronischen Verfahrens liegen auf der Hand:
  • der Antragsprozesse geht schnell mit nur wenigen PIN-Eingaben
  • Eigenständiges Anlegen der Nutzer. Lediglich eine Person („Admin“) des Unternehmens muss vorher durch die IHK angelegt werden.
  • Benachrichtigungen per E-Mail bei Statusänderung des Antrags ein- oder ausschalten.
  • Bearbeitung des Antrags durch mehrere Mitarbeiter („Vier-Augen-Prinzip“) möglich – somit können Sie Ihren internen Compliance-Anforderungen gerecht werden und durch Arbeitsteilung flexiblere Arbeitsprozesse im Unternehmen einführen.
  • Erstellen Sie ein Vorschau-PDF für nötige Rücksprachen mit Ihren Kunden oder Banken, noch bevor Sie das Ursprungszeugnis bei der IHK einreichen. Das spart viel Zeit bei eventuell notwendigen Änderungen.
  • Wird ein UZ sowohl für Produkte mit Eigenherstellung als auch Fremdherstellung beantragt, gibt es ein Referenzfeld für die Produkte mit Fremdherstellung. Somit können diese übersichtlicher dargestellt werden.
  • Mehrere Dokumente gleichzeitig hochladen, als Nachweise oder zum Bescheinigen.‎ Mit einem Klick erhalten Sie eine Vorschau auf die Dokumente
  • Der Antrag kann zurückgezogen und bearbeitet werden, falls die IHK den Antrag noch nicht bearbeitet hat.
Die Bescheinigung von Handelsrechnungen ist auf elektronischem Weg ebenfalls möglich.
Die nach dem Verfahren 2+ mit Faksimile bescheinigte Dokumente werden im Ausland anerkannt. Falls es zu Schwierigkeiten kommen sollte, bitten wir, dies der IHK mitzuteilen. Es kann sofort auf die konventionelle Bearbeitung umgestellt werden.
Hinweis: Dokumente für das Bundesverwaltungsamt müssen wegen urkundenrechtlicher nationaler Vorschriften konventionell erstellt werden.
Alle von der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg elektronisch ausgestellten Ursprungszeugnisse tragen zusätzlich den Vermerk:
ELECTRONIC CERTIFICATE – DIGITALLY SIGNED
Damit besteht die Möglichkeit, dieses Ursprungszeugnis auf einfache Weise über das Internet verifizieren zu lassen. Der entsprechende Link findet sich auf dem Ursprungszeugnis. Es genügt die Eingabe der Nummer des Ursprungszeugnisses und des angezeigten Verification Codes. Sollten weitere Zweifel an der Korrektheit des Inhalts des Ursprungszeugnisses bestehen, können diese in einem zweiten Schritt entweder per E-Mail oder auf dem Postwege an die ausstellende IHK weitergeleitet werden. Auch hier unterstützt das Verifikationsportal. Sobald die Empfangsländer der Dokumente elektronische UZ akzeptieren, entfällt der Papierausdruck. Bis zu diesem Zeitpunkt bieten wir beide Varianten, das Papierverfahren und das elektronische Verfahren an.

Verfahrensablauf

Sie interessieren sich für das eUZ? Nehmen Sie Kontakt mit der für Sie örtlich zuständigen IHK auf. Sie schaltet Ihren Betrieb zur Teilnahme an dem eUZ-Verfahren frei. Die Teilnahme am elektronischen Verfahren ist freiwillig. Es ist möglich, parallel Dokumente in Papierform und elektronisch zu beantragen. Natürlich muss sichergestellt sein, dass für eine Ware nur einmal ein Ursprungszeugnis oder eine Bescheinigung beantragt wird. Bitte beachten Sie, dass für das elektronische Verfahren andere Formulare zu verwenden sind. Diese können Sie auch bei Ihrer IHK beziehen.
Weitere Informationen zur Anwendung gibt es im eUZ-Portal
Hier werden Ihnen für die Einweisung ausführliche Dokumentationen, Manuskripte und auch kurze Videoanleitungen angeboten ebenfalls eine technische Unterstützung.

Gebühren

Es fallen nur die normalen Gebühren für Ursprungszeugnisse in Höhe von 8,50 Euro an. Hinzu kommen die zusätzlich entstehenden Kosten für die Pflege und Bereitstellung des elektronischen Verfahrens in Höhe von 3,10 Euro.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und sind bei Fragen gern für Sie da.